Ärzteschaft
KV fordert klare Rahmenbedingungen für die ambulante Flüchtlingsversorgung in Brandenburg
Mittwoch, 20. Januar 2016
Potdam – Die ambulante medizinische Versorgung von Asylsuchenden in Brandenburg braucht klare Rahmenbedingungen. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hingewiesen. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung für Asylbewerber in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Die KV hatte vor einigen Wochen Ärzte im Ruhestand angefragt, ob sie bereit wären, an der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden in Brandenburg mitzuwirken. 82 der angeschriebenen Ärzte können sich dies vorstellen. „Die vielen positiven Rückmeldungen der Kollegen zeigen, wie groß die Bereitschaft innerhalb der Ärzteschaft ist, sich intensiv um die Gesundheit der Menschen zu kümmern“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Hans-Joachim Helming. Voraussetzung dafür seien jedoch klare Rahmenbedingungen.
Helming fordert das brandenburgische Innenministerium sowie das Sozial- und Gesundheitsministerium daher erneut auf, die notwendigen Vereinbarungen mit der KV abzuschließen: „Geregelt werden müssen der konkrete Behandlungsumfang, die organisatorisch logistischen Rahmenbedingungen sowie Abrechnung und Vergütung. Dann können die 82 Kollegen, die sich nun gemeldet haben, bedarfsgerecht in der Flüchtlingsversorgung arbeiten und gleichzeitig auch die bestehenden Praxen der ambulanten tätigen Ärzte entlasten“, sagte er.
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Schon im Sommer 2015 und im vergangenen Herbst hatte die KV betont, viele Fragen und Diskussionen um die Flüchtlingsversorgung müssten dringend auf politischer Ebene gelöst werden. Zunehmend berichteten Ärzte über Zuständigkeitsunklarheiten bei Gesundheits- und Sozialämtern, schleppende Bearbeitung von Vorgängen und Bezahlungen von Behandlungen.
© hil/aerzteblatt.de

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