Ärzteschaft
Marburger Bund korrigiert falsche Behauptungen zur GOÄ-Reform
Donnerstag, 21. Januar 2016
Berlin – Der Marburger Bund (MB) ist vor dem Sonderärztetag am kommenden Samstag Polemiken und falschen Behauptungen über den Verhandlungsstand bei der Reform der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) entgegengetreten.
Zum Beispiel behaupteten Gegner der GOÄ-Reform, dass eine Erhöhung des bisherigen pauschalen Abzugs für Klinikärzterechnungen von 25 Prozent auf künftig 35 Prozent zurzeit verhandelt werde. „Das ist nicht korrekt. Vielmehr soll der Abschlag für stationäre Leistungen zu einem späteren, bislang nicht definierten Zeitpunkt überprüft werden. Eine Erhöhung des Abschlags wird also derzeit gar nicht verhandelt“, stellten der erste Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, und der zweite Vorsitzende, Andreas Botzlar, in einem offenen Brief klar.
Auch für die Behauptung, dass die neue GOÄ eine negative Preissignalwirkung auf die Fallpauschalen in den Krankenhäusern habe, fehlten die Belege. Die Kalkulationssystematik zur Berechnung der Fallpauschalen lasse keine Hinweise auf negative Auswirkungen aufgrund der GOÄ-Verhandlungen erkennen, dementieren die beiden MB-Vorsitzenden.
Henke und Botzlar betonen außerdem, die geplante Novellierung der GOÄ bedrohe nicht die ärztliche Freiberuflichkeit. Diese müsse vielmehr weiterhin eine doppelte Schutzfunktion für Patienten und Ärzte erfüllen: „Ausgewogene Preise schützen Patienten vor finanzieller Überforderung und sichern den Ärzten eine faire und angemessene Vergütung der erbrachten Leistungen“, so die MB-Vorsitzenden.
GOÄ-Novelle: Aktueller Sachstand
Die Chancen für die erste Gesamtnovelle seit 1982 stehen gut. Kein Geringerer als der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe (CDU), hat es am 12. Mai 2015 in der Frankfurter Paulskirche anlässlich der Eröffnung des 118. Deutschen Ärztetages (DÄT) nochmals bestätigt:
Beide werben für Vertrauen in die Verhandlungsführung der BÄK: „Die bisherigen Verhandlungen der BÄK sind durch Beschlüsse des 117. Deutschen Ärztetages in Düsseldorf und des 118. Deutschen Ärztetages in Frankfurt/Main eindeutig legitimiert“, stellen sie klar.
Die MB-Vorsitzenden warnen, unsachliche Polemik gegenüber den ärztlichen Verhandlungsführern und falsche Behauptungen über den Verhandlungsstand schadeten der ärztlichen Seite in den Verhandlungen. „Vom Sonderärztetag sollte das Signal großer Geschlossenheit der Ärzteschaft ausgehen“, fordert die MB-Spitze.
© hil/aerzteblatt.de

Von einer "Holschuld" der Delegierten spricht Laschet in der Ärzte-Zeitung
WIKI zum Begriff:
"Holschuld bezeichnet im Informationsmanagement die Verantwortung desjenigen, der eine Information benötigt, diese vom Inhaber der Information rechtzeitig und umfassend und in geeigneter Form abzuholen. Dabei ist zu Beginn eines Projektes zu klären, für welche Informationen eine Holschuld und für welche eine Bringschuld besteht und wer die Verantwortung für die Informationsübermittlung innehat."
https://de.wikipedia.org/wiki/Holschuld

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