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Ärzteschaft

Qualitätsmanagement hat sich in der ärztlichen Praxis durchgesetzt

Montag, 25. Januar 2016

Berlin – Nahezu alle Ärzte und Psychotherapeuten setzen in ihren Praxen ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementverfahren um. Das berichtet der Gemein­same Bundesausschuss (G-BA) in Berlin. „Das einrichtungsinterne Qualitätsmana­gement (QM) ist zentraler Bestandteil der Qualitätsförderung in der medizinischen Versorgung“, erinnerte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung, bei der Vorstellung des achten Berichts zum Einführungs- und Entwicklungsstand des einrichtungsinternen QM in Vertragsarztpraxen und medizinischen Versorgungszentren.

Dieser Bericht bezieht sich auf das Jahr 2014. Der G-BA hat in einer Stichprobe 3.237 Vertragsärzte befragt. Die Rücklaufquote betrug 95 Prozent. Der Erhebung zufolge befinden sich 68,2 Prozent der Praxen bereits in der Phase vier der QM-Umsetzung, das bedeutet, dass sie ihr QM-System bereits weiterentwickeln. 15,1 Prozent befinden sich in Phase zwei, das heißt, die Praxen haben mit der Umsetzung von QM begonnen. 10,2 Prozent sind in der konkreten Planung. Lediglich 1,1 Prozent der Vertragsärzte haben noch nicht mit der Planung für eine QM-System begonnen.

„Ziel der Vorgaben des G-BA zum QM ist es, qualitätsfördernde Instrumente und Maßnahmen im Praxisalltag zu verankern, wie beispielsweise regelmäßige Be­sprechungen des Praxisteams, transparente Prozess- und Ablaufbeschreibungen sowie ein Notfall- und Fehler- und Beschwerdemanagement“, erläuterte Klakow-Franck.

2005 hatte der G-BA in einer Richtlinie die gesetzlichen Anforderungen zum QM in der Praxis konkretisiert. „Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren sind nach Paragraf 135a Absatz 2 Nummer 2 des fünften Sozialgesetzbuches verpflichtet, ein einrichtungs­internes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Dabei hat der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis, insbesondere in Bezug auf die personelle und strukturelle Ausstattung, zu stehen“, heißt es dort.

© hil/aerzteblatt.de

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