Politik
Krankenkassenbeiträge: Nur wenige zahlen bei betrieblicher Altersvorsorge doppelt
Donnerstag, 28. Januar 2016
Berlin – Sachverständige haben sich gestern vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin gegen eine Forderung der Linken ausgesprochen, gesetzlich zu regeln, dass Menschen, die beispielsweise im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine Direktversicherung abgeschlossen haben, keine doppelten Beiträge zur Krankenversicherung abführen müssen.
Nach Angaben der Linksfraktion werden Beiträge zum Teil in der Phase des Ansparens und erneut in der Phase der Auszahlung der Direktversicherung abgezogen. Im Antrag „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppeltverbeitragung vermeiden“ (Drucksachen-Nummer 18/6364) hatte die Linke die Bundesregierung deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nur noch während des Ansparens oder während des Auszahlens Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen.
„Die Forderung nach einer Beseitigung der Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung erscheint zunächst bei isolierter Betrachtung der Problematik nachvollziehbar“, schrieb jetzt der stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Eberhard Wille, in seiner Stellungnahme.
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Seines Wissens existiere jedoch keine belastbare Datenbasis über die Zahl der von der Doppelverbeitragung betroffenen Versicherten und ihrer finanziellen Belastung. Insofern ließen sich auch die Beitragsausfälle, die eine Beseitigung der Doppelverbeitragung verursachen würde, kaum abschätzen. Außerdem passe die Beseitigung der Doppelverbeitragung nicht ins geltende System der Beitragsgestaltung und berge daher auch die Gefahr einer Präjudizierung hinsichtlich anderer Einkunftsarten. Auch würde es bei der faktischen Beseitigung der Doppelverbeitragung erhebliche Umsetzungsprobleme geben.
Der GKV-Spitzenverband erklärte, dass die „angesprochenen Doppelverbeitragungen derartiger Versorgungsbezüge nur in sehr begrenztem Ausmaß“ stattfänden: „Sie können zwar angesichts der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dürften jedoch hinsichtlich des Mengengerüstes eher zu vernachlässigen sein.“ Die Linksfraktion hatte in ihrem Antrag noch erklärt, „dass Millionen von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern doppelte Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Lebens- oder Rentenversicherung zahlen müssen“. © fos/aerzteblatt.de

Falsche Versprechungen bei Direktversicherungen
Dies wurde jedoch rückwirkend geändert.
Bei Arbeitnehmern wirkt sich der Arbeitgeberbeitrag indirekt so aus, dass das Gehalt niedriger ausfällt, weil der AG noch seine Anteile in der Kostenrechnung berücksichtigen muss.
Allerdings sind die Ärzte m.E. dadurch schon benachteiligt, dass sie wohl "selbständig" (freiberuflich) sind und gleichzeitig noch die Nachteile eines Arbeitnehmers haben, durch das Budget und die Einmischung der Krankenkasse in die Therapiefreiheit.
Was für den selbständig Gewerbetreibenden der Druck der Kunden ist, ist für Ärzte der Druck der Kassen. Ergo, beide haben Lieferantenfunktion, wenn man es so sieht.
Ich bin als Versicherter "Kunde" bei der Krankenkasse. Allerdings mittlerweile ein sehr schlechter, auf den man eigentlich keinen Wert legt und nicht einmal damit "drohen" kann die Kasse zu wechseln. Trotzdem versprechen die Kassen Ihren Versicherten eine "optimale Betreuung".
Was Versicherungsbeiträge angeht, haben Selbständige (Freiberufler oder Gewerbetreibende) eine höhere steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Vorsorgeaufwendungen.
Allerdings nur bei entsprechend hohem Einkommen.
Ich sage in letzter Zeit immer wieder: Jede Medaille hat 2 Seiten - und dazu noch einen Rand.

Realsatire bei den LINKEN?
Denn diese müssen ihre Renten- und Krankenversicherungs-Beiträge grundsätzlich immer doppelt bezahlen. Sie können diese auch nicht, wie bei ihren angestellten MitarbeiterInnen selbstverständlich möglich, hälftig als Betriebskosten abrechnen.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Ignoranz des GKV Spitzenverbandes in der Frage der " Doppelverbeitragung "
Im übrigen fände die " Doppelverbeitragung " nur in einem begrenzten Ausmaße statt, und sei eher zu vernachlässigen !!!
Mit solchen, irreführenden und falschen Parolen werden die doppeltbelasteten Beitragszahler schlichtweg verhöhnt.
Hoffentlich verstärkt sich die Kritik an dem " geltenden System " massiv, denn die " geltende Beitragsgestaltung " ist ein gesellschaftlicher Skandal. Eine Verfassungsklage wäre unbedingt in Betracht zu ziehen.

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