Ausland
Schadenersatzklagen: Hohes Wiederholungsrisiko in den USA
Donnerstag, 28. Januar 2016
Palo Alto – Ein Drittel aller Schadenersatzklagen entfallen in den USA auf nur ein Prozent aller Ärzte. Und wer einmal verklagt wurde, hat laut Studie im New England Journal of Medicine (2016; 374: 354-362) ein hohes Wiederholungsrisiko.
Die Bereitschaft zu Schadenersatzklagen ist in den USA höher als in anderen Ländern. Patienten, die unzufrieden sind, finden schnell einen Anwalt, den sie häufig nur im Fall eines Sieges vor Gericht bezahlen müssen. Die National Practitioner Data Bank, eine vom US-Congress eingerichtete Datenbank, sammelt seit 1986 alle Schadenersatzklagen. David Studdert von der Stanford Law School in Palo Alto haben alle Einträge aus den Jahren 2005 bis 2014 analysiert.
Von den 915.564 aktiven Ärzten wurden 54.099 verklagt. Das entspricht einem Anteil von 6 Prozent. Die 66.426 Forderungen führten im Durchschnitt zu Zahlungen von 371.054 US-Dollar (Median: 204.750 US-Dollar). Für die meisten Ärzte blieb es bei einem Einzelfall. Es gab jedoch „Wiederholungstäter“: Etwa ein Prozent der Ärzte wurde im Verlauf der Dekade mehrmals erfolgreich verklagt. Auf diese Gruppe entfielen 32 Prozent aller Zahlungen. Etwa 0,2 Prozent der Ärzte brachte es auf drei oder mehr Zahlungen. Auf diese Gruppe entfielen 12 Prozent aller Zahlungen.
Ärzte, die bereits zwei Ansprüche begleichen mussten, haben ein 1,97-fach erhöhtes Risiko auf eine weitere Schadenersatzzahlung, nach drei bezahlten Ansprüchen steigt das Risiko um den Faktor 3,11 und nach sechs bezahlten Ansprüchen um den Faktor 12,39.
Was genau dazu führt, dass Ärzte zum wiederholten Male verklagt werden, konnte Studdert nicht klären. Ein (bekannter) Risikofaktor ist der Fachbereich. Mehr als doppelt so häufig wie der Durchschnitt verklagt wurden Neurochirurgen (Hazard Ratio HR 2,32), Orthopäden (HR 2,02), Allgemeinchirurgen (HR 2,01), plastische Chirurgen (HR 1,95) sowie Gynäkologen/Geburtshelfer (HR 1,89). Psychiater (HR 0,60) und Kinderärzte (0,71) lagen unter dem Durchschnitt. Männliche Ärzte wurden zu 38 Prozent häufiger erfolgreich verklagt als ihre Kolleginnen. Ärzte unter 35 Jahren waren zu zwei Drittel seltener betroffen als ältere Kollegen. © rme/aerzteblatt.de

Verkehrte Welt
Bei den Banken steht die fehlende Trennung von Privatkundenbereich und Investmentbereich wegen möglicher Interessenskonflikte am Pranger, bei Anwälten sollte es das Erfolgshonorar sein. Zumindest im medizinischen Bereich würde ich es als sittenwidrig bezeichnen.
Eine gute Aufarbeitung dieses Themas findet man hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Regenmacher_(Grisham)

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