Politik
Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt extrabudgetäre Vergütung der Soziotherapie
Freitag, 29. Januar 2016
Berlin – Die Verordnung von Soziotherapie für schwer psychisch kranke Menschen wird ab April 2016 extrabudgetär vergütet. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) beschlossen. Damit ist sichergestellt, dass die Krankenkassen entsprechende Leistungen in voller Höhe vergüten.
Anlass für die neue Finanzierungsregelung ist die vor einem Jahr geänderte Richtlinie zur Durchführung von Soziotherapie, die einen wesentlich breiteren Einsatz der therapeutischen Methode ermöglicht. Danach kann Soziotherapie bei einem breiteren Spektrum an Indikationen und durch eine größere Zahl von Fachärzten durchgeführt werden. Zudem ist eine erneute Verordnung nach drei Jahren möglich. Die Änderungen sollen dazu beitragen, mehr Patienten mit einer Soziotherapie zu erreichen. Wie stark die entsprechenden Behandlungskosten steigen werden, ist derzeit nicht abzuschätzen.
Vor diesem Hintergrund folgte der EBA mit seinem Beschluss im Wesentlichen der Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach einer extrabudgetären Vergütung soziotherapeutischer Maßnahmen. Allerdings wird künftig die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) um den Betrag gekürzt, der bisher für die Verordnung von Soziotherapie hätte bezahlt werden müssen.
Der EBA geht davon aus, dass sich die Verordnungsmenge mittelfristig stabilisiert. Deshalb sollen die so entstandenen Zusatzkosten 2018 wieder dem MGV zugeschlagen und entsprechende Leistungen innerhalb des Budgets abgegolten werden. © hil/aerzteblatt.de

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