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Rechtsstreit um Berliner „Körper­welten“-Museum geht in nächste Runde

Montag, 1. Februar 2016

Berlin – Der Rechtsstreit um das „Menschen Museum“ mit seiner Schau plastinierter Leichen unter dem Berliner Fernsehturm geht in die nächste Runde. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Montag bestätigte, legten die Museums-Betreiber Revision gegen das OVG-Urteil vom 10.  Dezember ein. Darin hatten die Richter der Bezirks-Auffassung zugestimmt, wonach die Ausstellung von Leichen und Körperteilen nach dem Bestattungsgesetz einer Genehmigung bedarf.

Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) lehnt die Ausstellung in den Räumlichkeiten der Sockelumbauung des Fernsehturms ab und versucht sie mit Hilfe des Bestattungsgesetzes zu verhindern. Hanke bezeichnete die Schau als „voyeuristische Kommerzialisierung des Todes unter dem Deckmantel einer Populärwissenschaftlichkeit“. Die Betreiber um den Plastinator Gunther von Hagens verteidigen die Schau dagegen als aufklärerisch und informativ.

Über den Revisionsantrag muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befinden. Das Museum bleibt bis zu einer endgültigen Entscheidung weiter geöffnet.  Der Wissenschaftler und Unternehmer von Hagens hatte 1995 die Wanderausstellung „Körperwelten“ begründet, die in zahlreichen Städten gastierte. Immer wieder kam es zu Kontroversen darüber, ob die Darstellung der Toten ethisch vertretbar ist. Sie werden in einem von dem Wissenschaftler entwickelten Verfahren der Plastination konserviert. © dpa/aerzteblatt.de

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