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Politik

Strikteres Vorgehen gegen Antibiotika-Vergabe an Tiere gefordert

Mittwoch, 3. Februar 2016

Berlin – Die Pläne des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Neuregelung des Antibiotika-Einsatzes bei Tieren gehen Verbraucherschützern nicht weit genug. Um sogenannte Reserveantibiotika in der Fleischproduktion deutlich zu reduzieren, brauche es schärfere Maßnahmen, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch. Unter anderem solle das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) künftig mit einbezogen werden.

Das Ministerium hatte am Dienstag einen Eckpunkteplan zum Umgang mit Antibiotika bei Tieren veröffentlicht. Das Papier, das das Ministerium zur Diskussion in Fachkreisen veröffentlicht hat, sieht unter anderem eine starke Einschränkung der Umwidmung von Reserveantibiotika vor.

Unter Umwidmung wird verstanden, wenn Arzneimittel, die für bestimmte Tiere zugelassen wurden, auch anderen Tieren verabreicht werden. Bei der Umwidmung besteht ein höheres Risiko, dass Bakterien Antibiotikaresistenzen entwickeln. Zudem sollen Tierärzte nach den Plänen des Ministeriums künftig dazu verpflichtet werden, sogenannte Antibiogramme zur Bestimmung der Resistenz von Bakterien gegenüber Antibiotika zu erstellen.

„Reserveantibiotika sollten nur dem Einsatz beim Menschen vorbehalten bleiben. Die Nutztierhaltung muss so entwickelt werden, dass auf Antibiotikagaben weitestgehend verzichtet werden kann", erklärte Jutta Jaksche vom vzbv.

Die Ministeriumspläne reichen dem vzbv "angesichts der dramatischen Resistenz­entwicklung" nicht aus: Die Verbraucherschützer machen sich für eine bessere Überwachung stark. So solle das BfR künftig mit eigenen Forschungen in dem Bereich tätig werden und Empfehlungen für die Politik aussprechen.

Außerdem fordert der vzbv eine Einschränkung des sogenannten Dispensierrechts. Es beinhaltet, dass zugelassene Tierärzte apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel beziehen, abgeben, lagern und selbst herstellen dürfen. Damit erzielen sie zusätzliche Einnahmen. Tierärzte sollten zukünftig nicht vom Verkauf profitieren, sondern von einer Fachberatung zur antibiotikafreien Tierhaltung, fordern die Verbraucherschützer. © afp/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #108046
Mathilda
am Donnerstag, 4. Februar 2016, 14:59

Antibiotikagabe nur nach vorherigem Erregernachweis

Egal, ob in der Humanmedizin oder in der Tierzucht: Antiobiotika sollten nur noch nach vorherigem Nachweis des Erregers und entsprechendem Test der Wirksamkeit des Antibiotikums verordnet werden dürfen. Es müssen mehr Schnelltests her - und diese müssen auch genutzt werden. Wenn der Arzt ein Antibiotikum nur noch verordnen darf, wenn er vorher im Schnelltest festgestellt hat, dass der Erreger 1. ein Bakterium ist, dieses 2. von dem Antibiotikum überhaupt erfasst wird und 3. nicht resistent ist - dann würde die Antibiotikaverordnung schlagartig zurückgehen. Und das sogar ohne irgendwelche Einbußen bei den Patienten, dafür unter Schonung ihres Mikrobioms.
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