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Politik

IQWiG: Therapieerfolg der Hornhautvernetzung bei Keratokonus unklar

Freitag, 5. Februar 2016

Köln – Ob eine Hornhautvernetzung Patienten mit einem Keratokonus nutzt oder schadet, ist unklar. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Vorbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hervor. Dem IQWiG zufolge sind der größte Teil der aktuell verfügbaren Studiendaten nicht verwertbar.

Bei einem Keratokonus handelt es sich um eine nicht entzündliche Gewebeveränderung der Hornhaut des Auges (Kornea), die üblicherweise bereits im Jugend- und frühen Erwachsenenalter auftritt. Dabei wölbt sich die Hornhaut nach vorne, was nicht nur die Sehfähigkeit beeinträchtigen, sondern unter anderem auch starke Schmerzen verursachen kann.

Im fortgeschrittenen Stadium lässt sich die Verformung der Hornhaut nicht mehr durch eine Brille oder spezielle Kontaktlinsen ausgleichen. Eine sogenannte Hornhaut­vernetzung soll diesen Prozess stoppen Dabei wird die chirurgisch freigelegte Hornhaut mit Vitamin B2 (Riboflavin) und UVA-Licht behandelt, was die sogenannten Kollagenfibrillen vernetzen soll. Die Hornhaut wird so gewissermaßen versteift.

Welche Vor- oder Nachteile diese Methode für Patienten haben kann, untersucht das IQWiG derzeit. Die vorläufigen Ergebnisse der Analyse bringen im Hinblick auf Nutzen oder Schaden dieser Art der Hornhautvernetzung jedoch keinen Erkenntnisgewinn. Denn nur die Ergebnisse von zwei der sieben untersuchten Studien konnte das Institut verwerten. Die Aussagesicherheit dieser beiden Studien schätzen die Wissenschaftler aber nur mäßig ein. Deshalb seien dringend weitere verwertbare, aussagekräftige Studien erforderlich. Zudem fehlten belastbare Langzeitdaten.

Klar ist dem IQWiG zufolge aber, dass die Hornhautvernetzung mit Nebenwirkungen verbunden ist. Hier falle der Vergleich zuungunsten der Therapie aus, so die Wissenschaftler. Hornhauttrübungen und -erosionen seien häufiger aufgetreten als bei einer Scheinbehandlung. Das IQWiG sieht deshalb hier einen Anhaltspunkt für einen Schaden.

Bei der Recherche in Studienregistern ergab sich zudem, dass derzeit fünf weitere Studien laufen, die für die Fragestellung des Berichts relevante Ergebnisse erwarten lassen. Drei dieser Studien werden laut Plan im ersten Quartal 2016 beendet. Das bedeutet, dass die Resultate in den Abschlussbericht einfließen könnten, heißt es dazu aus dem Institut. Das gelte auch für Informationen und Daten aus drei weiteren registrierten, aber noch nicht publizierten Studien.

Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern sie Fragen offen lassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. © hil/aerzteblatt.de

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