NewsÄrzteschaftAufsichtsbehörde prüft Immobilien­aktivitäten der KBV
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Ärzteschaft

Aufsichtsbehörde prüft Immobilien­aktivitäten der KBV

Montag, 8. Februar 2016

dpa

Berlin – Die Immobilienaktivitäten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind im Augenblick „Gegenstand einer umfangreichen aufsichtsrechtlichen Prüfung“. Das schreibt die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bünd­nis90/Die Grünen.

Bei ihrem Umzug von Köln nach Berlin hatte das Bundesgesundheitsministerium – damals unter Ulla Schmidt (SPD) – der KBV den Bau eines eigenen Bürogebäudes verweigert. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank gründete daraufhin im Auftrag der KBV die „APO Vermietungsgesellschaft mbh & Co. Objekt Berlin KG“. Diese baute und vermietete daraufhin an die KBV. In der Folge kamen aber weitere Grundstücke und Bürogebäude hinzu. Eines sollte dem Gemeinsamen Bundesausschuss verkauft oder vermietet werden, auch von einer Kette medizinischer Versorgungszentren, die Ärztefunktionäre gemeinsam privat geplant hätten, ist die Rede.

Für ihre Aktivitäten erhielt die Vermietungsgesellschaft von der KBV offenbar Mieter­darlehen. Die APO-Vermietungsgesellschaft geriet durch ihre Immobilienaktivitäten in eine finanzielle Schieflage. 2010 übernahm die KBV die Vermietungs­gesellschaft fast vollständig, obwohl deren Bilanz zu diesem Zeitpunkt ein Defizit von mehreren Millionen Euro aufwies. Die Haftung für diese Verluste liegt laut den Autoren der kleinen Anfrage mit der Übernahme nahezu ausschließlich bei der KBV.

Die Vorstände mehrerer Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) hatten im vergangenen Jahr Strafanzeige gegen den früheren KBV-Vorstand Andreas Köhler wegen Untreue in einem besonders schweren Fall gestellt. Das BMG ordnete daraufhin im Sommer 2015 ein Gutachten an, das die Vorgänge beleuchten sollte.

Widmann Mauz umreißt in ihrer Antwort die Ergebnisse: „Das Gutachten kommt im Kern zu den Ergebnissen, dass gute Gründe dafür sprechen, dass der Erwerb der Beteiligung bereits wegen der fehlenden Genehmigung der Aufsichtsbehörde schwebend unwirksam ist und im Übrigen mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zumindest nicht vereinbar war“, so die parlamentarische Staatssekretärin. Entsprechendes gelte für die Vergabe der Mieterdarlehen.

Sie schließt in ihrer Antwort ausdrücklich strafrechtliche Konsequenzen nicht aus: „Es werden alle Sachverhalte, die Gegenstand der aktuellen aufsichtsrechtlichen Verfahren sind, auf ihre strafrechtliche Relevanz hin überprüft und die Einleitung strafrechtlicher Verfahren wird – soweit dies angezeigt ist – veranlasst“, so Widmann-Mauz.

Allerdings sei der Sachverhalt hochkomplex und noch längst nicht geklärt: „Aufgrund der außergewöhnlichen Komplexität der in diesem Zusammenhang zu ermittelnden Sachverhalte und der teilweise auch erst sukzessive bekanntgewordenen Tatsachen dauert das Verfahren noch an“, berichtet die parlamentarische Staatssekretärin. © hil/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER