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Politik

Pflegeberufsgesetz: Opposition und Ärzte fordern Moratorium

Mittwoch, 10. Februar 2016

dpa

Berlin – Ärzteverbände haben erneut davor gewarnt, die Ausbildung zur Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammenzulegen. Ein entsprechendes Pflegeberufsgesetz hat das Bundeskabinett vor kurzem beschlossen. „Durch die geplanten Änderungen geht die Bundesregierung sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ein hohes Risiko ein“, sagte Frank Jochum, Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kind im Krankenhaus (BaKuK), heute auf einem Pressegespräch von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin.

Jochum befürchtet, dass die neue Ausbildung künftige Kinderkrankenpfleger nicht ausreichend spezialisiert, um auf die besonderen Belange von Kindern und Jugend­lichen eingehen zu können. „Kinder und Jugendliche haben eine andere Physiologie als Erwachsene“, sagte er. „Man braucht Erfahrungen, um sie richtig behandeln zu können.“ Gemeinsam mit 13 anderen Verbänden, unter anderem dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), fordert die BaKuK den Erhalt „einer speziellen theoretischen und praktischen Ausbildung, die darauf vorbereitet, Säuglinge, Kinder und Jugendliche bei jeder Erkrankung zu pflegen“ und die auch weiterhin mit der Berufsbezeichnung Kinderkrankenpflege abschließt.

Gerontopsychologen fordern Beibehaltung der einzelnen Ausbildungen
Auch Hans Gutzmann, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP), befürwortete eine Beibehaltung der einzelnen Ausbildungen zum Kranken- und zum Altenpfleger. „Wir haben bei uns auf der Station eine große Zahl von Altenpflegern zu den gleichen Konditionen wie Krankenpfleger beschäftigt. Das macht Sinn, denn sie haben einen anderen, längerfristigen Blick auf die Versorgung alter Menschen als Krankenpfleger, die eher die akute Versorgung im Blick haben“, sagte er. „Altenpfleger bauen auch eher Brücken zur nachstationären Versorgung.“

Die DGGPP habe 8.000 Altenpflegeschüler befragt, ob sie ihre Ausbildung noch einmal beginnen würden, wenn sie dafür eine generalistische Pflegeausbildung absolvieren müssten. Gut ein Drittel habe diese Frage mit „Nein“ beantwortet. „Es droht, ein Potenzial von Pflegewilligen verlustig zu gehen, wenn wir die Ausbildung so radikal umgestalten“, sagte Gutzmann. „Und wir können es uns nicht leisten, auch nur einen einzigen zu verlieren.“

Scharfenberg: Das Gesetz wird im Schweinsgalopp durch den Bundestag getrieben
Auch die Grünen sind gegen die generalistische Pflegeausbildung. Die pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Elisabeth Scharfenberg, forderte daher eine Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens. „Das Gesetz wird im Schweinsgalopp durch den Bundestag getrieben, obwohl einem der gesunde Menschen­verstand hier Einhalt gebieten und klar sein müsste, dass eine dreijährige generalistische Ausbildung mit den Inhalten der bislang getrennten Ausbildungen absolut überfrachtet ist“, betonte sie.

Scharfenberg kritisierte zudem, dass die Inhalte der neuen Ausbildung noch gar nicht bekannt seien. Das Gesundheits- und das Familienministerium wollen sie in einer gesonderten Verordnung bekannt geben. Doch für eine solche lägen noch nicht einmal Eckpunkte vor, so die Grünen-Politikerin.

Steffens: Wir sollen die Katze im Sack kaufen
„Mit der Reform sollen wir die Katze im Sack kaufen“, rügte die Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen). Sie sprach sich dafür aus, die dreijährige Ausbildungszeit in eine zweijährige gemeinsame Zeit und eine einjährige spezialisierte Zeit zu teilen. Zudem müsse die geplante Finan­zierung der generalistischen Pflegeausbildung geändert werden.

Im Kabinettsentwurf ist eine Umlagefinanzierung vorgesehen. Die ausbildenden Krankenhäuser, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie das Bundesland und die gesetzliche und private Pflegeversicherung sollen zu unterschiedlichen Anteilen die Kosten für die Pflegeausbildung übernehmen und in einen Fonds einzahlen. Die Ausbilder erhalten die anfallenden Kosten aus diesem Fonds zurück. Mit sogenannten Wertschöpfungsanteilen sollen sich die stationären und die ambulanten Pflege­einrichtungen jedoch wiederum an den anfallenden Kosten beteiligen, da sie durch die Leistungen der Auszubildenden ja auch einen Wert erhielten, heißt es im Gesetzentwurf.

Steffens: Die ambulanten Pflegedienste werden aus der Ausbildung aussteigen
„Die ambulanten Pflegedienste sollen 23 Prozent der Ausbildung als sogenannten Wertschöpfungsanteil selbst bezahlen – obwohl die Auszubildenden nur die Hälfte der Zeit im eigenen Betrieb sind. Da ist es klar, dass sie aus der Ausbildung aussteigen werden“, meinte Steffens.

Obwohl die Zahl der Ausbildungen in der Altenpflege in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sei, gebe es im Land noch immer einen Pflegemangel. Und dieser werde noch steigen, wenn erst Zahlen zur Personalbe­darfsbemessung vorlägen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 wurde die Selbst­verwaltung verpflichtet, ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungssystem in der Pflege zu entwickeln und umzusetzen.

„Die Wertschöpfungsanteile müssen gestrichen werden und es muss eine Risikofolgenabschätzung geben, bei der überlegt werden muss, wer durch die neuen Regelungen aus der Ausbildung austeigen wird und wie man die Ausbilder motivieren kann, auch künftig auszubilden“, forderte Steffens.

„Im Moment haben wir einen Glaubenskrieg und keine fachliche Diskussion“, kritisierte Scharfenberg. „Entweder man ist für die Generalistik oder dagegen. Es wird auch keine fachliche, sondern eine politische Entscheidung getroffen. Jede Kritik wird ausgeblendet. Das geht so nicht.“ Um eine fachliche Diskussion führen zu können, müsse das Gesetzgebungsverfahren ausgesetzt werden.

SPD: Ein Moratorium wird es nicht geben
Die SPD-Bundestagsfraktion betonte jedoch umgehend, dass es kein Moratorium des Pflegeberufsgesetzes geben werde. „Die Reform ist notwendig und sie muss zeitnah umgesetzt werden“, erklärten die gesundheits- und familienpolitischen Sprecher der Fraktion, Hilde Mattheis und Sönke Rix, sowie die beiden Fachberichterstatterinnen im Gesundheits- und Familienausschuss, Bettina Müller und Petra Crone.

Die Reform der Pflegeberufe werde seit vielen Jahren diskutiert und sie sei seit 2012 zwischen Bund und Ländern Konsens. Der vorliegende Gesetzentwurf basiere auf dem damaligen Bund-Länder-Papier und er gehe bereits in vielen Punkten auf die Änderungswünsche vor allem der Ausbildungsträger ein, die seit Mai letzten Jahres an der fachlichen Diskussion der Entwürfe beteiligt gewesen seien. © fos/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #115797
EgoMan
am Donnerstag, 11. Februar 2016, 14:48

kein Moratorium

Zitat:
SPD: Ein Moratorium wird es nicht geben
Die SPD-Bundestagsfraktion betonte jedoch umgehend, dass es kein Moratorium des Pflegeberufsgesetzes geben werde. „Die Reform ist notwendig und sie muss zeitnah umgesetzt werden“, erklärten die gesundheits- und familienpolitischen Sprecher der Fraktion, Hilde Mattheis und Sönke Rix, sowie die beiden Fachberichterstatterinnen im Gesundheits- und Familienausschuss, Bettina Müller und Petra Crone. Zitat Ende

Damit ist also klar, dass eine schlechte Regelung durch eine noch schlechtere ersetzt werden soll.
Aber so kennen wir es ja auch schon von den von der SPD initiierten Gesundheits"reformen".

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