Ärzteschaft
Lungenärzte fordern weitere Schritte gegen Tabaksucht
Freitag, 12. Februar 2016
Leipzig – Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) hat neue Regeln begrüßt, die den Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verbieten. Die Fachgesellschaft betont aber, weitere Maßnahmen gegen Tabaksucht seien notwendig. Wichtig seien außerdem mehr Tabakentwöhnungs-Programme, die staatlich finanziert werden sollten.
„Das neue Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Kinder und Jugendliche besser vor den Folgen des Rauchens zu schützen, es geht jedoch nicht weit genug“, sagte DGP-Präsident Berthold Jany aus Würzburg.
Die DGP begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung an, das Werbeverbot für Tabakprodukte auszuweiten, den Einsatz von Zusatzstoffen einzuschränken und Warnhinweise auf Zigarettenverpackungen zu vergrößern. Ein vollständiges Werbeverbot bis zum Mai 2016, zu dem sich Deutschland im Rahmenübereinkommen mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet hat, sei aber nicht vorgesehen.
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Zwar wären Plakat- und Kinowerbung für Tabakprodukte in Zukunft verboten, an Verkaufsstelle wie Supermärkten, Zigarettenautomaten und in Kinovorstellungen für ausschließlich volljährige Besucher dürften die Konzerne aber weiterhin werben. „Hier muss der Nichtraucherschutz noch konsequenter umgesetzt werden“, betont der Lungen-Experte Jany. Weitere Forderungen der DGP sind mehr Mittel für Prävention an Schulen und Jugendeinrichtungen und ein grundsätzliches Rauchverbot in Anwesenheit von Minderjährigen.
Ende Januar hatte der Bundesrat sich dafür ausgesprochen, die Frist für die sogenannten Schockbilder auf Zigarettenpackungen zu verlängern. Eigentlich sollen die abschreckenden Bilder auf den Packungen ab Mai 2016 Pflicht sein. Der Bundesrat will eine 15 Monate längere Übergangsfrist erreichen. © hil/aerzteblatt.de

Lungenärzte fordern weitere Schritte gegen Tabaksucht
"Ein vollständiges Werbeverbot bis zum Mai 2016, zu dem sich Deutschland im Rahmenübereinkommen mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet hat, sei aber nicht vorgesehen."
"Ende Januar hatte der Bundesrat sich dafür ausgesprochen, die Frist für die sogenannten Schockbilder auf Zigarettenpackungen zu verlängern. Eigentlich sollen die abschreckenden Bilder auf den Packungen ab Mai 2016 Pflicht sein. Der Bundesrat will eine 15 Monate längere Übergangsfrist erreichen."
Eher ist es so, dass alles dafür getan wird, den Verkauf von Tabakwaren so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Da kommt es gerade recht, wenn ein neuer Schuldiger, die Ezigaretten, gefunden wird.
Ich kann mich nur wiederholen: Noch jedes Mal, wenn ich Liquids für meine Ezigaretten (in verschiedenen Läden) gekauft habe, musste ich meinen Ausweis vorzeigen. Ja, da liegt es doch in der Tat nahe, monatelang über etwas zu debattieren und von Seiten der Medien her zu hetzen, als den eigentlichen Übeltäter schärfer ins Visier zu nehmen.

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