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Ärzteschaft

Weniger ärztliche Behandlungsfehler in Hessen

Donnerstag, 11. Februar 2016

Frankfurt – Die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen hat im vergangenen Jahr 138 ärztliche Behandlungsfehler anerkannt. „Jeder Behandlungs­fehler ist einer zu viel“, sagte der Kammerpräsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Er betonte, wichtig sei ein transparenter und objektiver Umgang mit Behandlungsfehlervorwürfen, um die Ursachen von Fehlern zu ermitteln und Strategien zu ihrer künftigen Vermeidung entwickeln zu können.

Die Statistik der Gutachter- und Schlichtungsstelle zeigt für das vergangene Jahr einen Rückgang der Anträge und der anerkannten Fehler: Während 2014 insgesamt 982 Anträge eingegangen waren, belief sich ihre Zahl im Jahr 2015 auf insgesamt 804 Anträge. Die Gutachter bejahten 2015 55 Fehler bei ambulanten Behandlungen und 83 auf Behandlungen in Kliniken. 2014 wurden insgesamt 152 Behandlungsfehler anerkannt.

2015 waren die meisten Behandlungsfehler in der Chirurgie – insbesondere in den Fachgebieten Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie – zu verzeichnen, gefolgt von Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Neurochirurgie, Innere Medizin und Frauenheilkunde. Die häufigsten Diagnosen, die zu einer Antragstellung führten, waren Knie- und Hüftgelenksarthosen, oder Oberschenkel-, Unterschenkel- und Sprung­gelenkfrakturen sowie Unterarmfrakturen.

„Die Erhebung dieser Daten ist zwingend erforderlich, um unserer ärztlichen Verantwortung für Patienten gerecht zu werden und Fehlerquellen in ärztlichen Behandlungen weiter abzubauen“, erklärte Knoblauch zu Hatzbach. © hil/aerzteblatt.de

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