Ärzteschaft
Tarifverhandlungen mit medizinischen Fachangestellten auf April vertagt
Donnerstag, 11. Februar 2016
Berlin – Die erste Verhandlungsrunde über neue Tarifverträge für medizinische Fachangestellte (MFA) ist ohne Ergebnis geblieben. Darauf hat die Bundesärztekammer hingewiesen.
Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/medizinischen Fachangestellten (AAA) als Verhandlungsführer der Ärzteseite und der Verband medizinischer Fachberufe kündigten an, am 13. April weiter zu verhandeln.
Die medizinischen Fachangestellten fordern ein um 175 Euro höheres Eingangsgehalt in Tätigkeitsgruppe I, die Anhebung der monatlichen Ausbildungsvergütungen um 100 bis 120 Euro sowie eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses zur betrieblichen Altersversorgung um 15 Euro monatlich für Vollzeitbeschäftigte. Die Arbeitgeberseite verwies auf die für 2016 vereinbarte Erhöhung des Orientierungswertes für ambulante Leistungen um 1,6 Prozent sowie auf die umfangreichen Neuerungen der Tarifreform 2013.
Danach beginnen die Tarifgehälter für medizinische Fachangestellte in der Tätigkeitsgruppe I bei 1.683,14 Euro. Sie können je nach Fachkenntnissen, Einsatz- und Verantwortungsbereichen bereits in den ersten vier Berufsjahren in eine der fünf weiteren Tätigkeitsgruppen aufsteigen und somit ihr Grundgehalt um 7,5 Prozent, 12,5 Prozent, 20, 30 beziehungsweise 50 Prozent aufstocken.
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„Das Angebot der Arbeitgeberseite von 1,6 Prozent für ein Jahr war für uns nicht akzeptabel“, erklärte die Vizepräsidentin und Ressortleiterin Tarifpolitik des Verbandes medizinischer Fachangestellter, Carmen Gandila. Damit würden die Tarifgehälter in den ersten Tätigkeitsgruppen je nach Berufsjahr zwischen 27 und 35 Euro brutto steigen. In der höchstmöglichen Eingruppierung bedeute das Arbeitgeberangebot ein Plus von 53 Euro brutto.
Die Bundesärztekammer weist daraufhin, dass die bestehenden Tarifwerke bis zum Abschluss neuer Verträge weiterhin gültig sind. © hil/aerzteblatt.de

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