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Ärzteschaft

GOÄ: KV-Vorstände appellieren an Bundesärztekammer

Freitag, 12. Februar 2016

Berlin – Die Vorstände der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) appellieren in einem Brief an den Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, die Anliegen der niedergelassenen Ärzte vom Außerordentlichen Deutschen Ärztetag vor drei Wochen in die weiteren Verhandlungen einfließen zu lassen. Besonders die Forderungen aus den beiden unterlegenen Anträgen hätten die „weitmöglichste Umsetzung“ sowie „die unbedingte Unterstützung aller führender ärztlicher Organisationen verdient“, heißt es in dem Schreiben, das auch die KBV-Vorsitzenden Andreas Gassen und Regina Feldmann unterzeichnet haben.

„Es wäre ein deutliches Zeichen der Integration, wenn die Bundesärztekammer hierfür zum Beispiel im Rahmen ihres Verbändegespräch den ärztlichen Spitzenverbänden nochmals die Gelegenheit zum Austausch und zur Mitwirkung geben würde“, schreiben die Spitzen der KVen  und der KBV.

Sie fordern, dass es „keine Festlegung absoluter oder prozentualer Ausgaben­ober­grenzen im Rahmen des dreijährigen Monitorings“ geben dürfe. Des Weiteren solle die „uneingeschränkte Freiberuflichkeit des Arztes in Klinik und Praxis“ erhalten bleiben, sowie „keine Beeinträchtigung des individuellen Arzt-Patientenverhältnisse“ entstehen. Die Unterzeichner wollen, dass eine „ordnungspolitische Anlehnung an Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung“ vermieden wird. Außerdem soll es eine „Begrenzung der Funktion der gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ auf eine lediglich beratende Funktion“ geben. Auch die bereits vom Hausärzteverband formulierte Forderung, ein GOÄ-Kapitel für das Fach Allgemeinmedizin sollte aus Sicht der KV-Chefs „keine Unmöglichkeit darstellen“.

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt, appellierte an die Ärzteschaft, in der Diskussion um die GOÄ im Nachgang des Sonderärztetages nun „keinen Keil zwischen den ambulanten Bereich und den Kliniken zu treiben.“ In einer Mitteilung erklärte Reinhard: „Wenn ein Deutscher Ärztetag mit rund 90 Prozent der Anwesenden den Kurs des BÄK-Vorstandes bestätigt, dann hat auch der ganz überwiegende Teil der niedergelassenen Vertragsärzte dieser Linie ihre Zustimmung gegeben.“

© bee/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #691359
Staphylococcus rex
am Dienstag, 16. Februar 2016, 00:12

Wer verhandelt mit wem?

Wenn die Bundesärztekammer mit der PKV über die GOÄ verhandelt, wäre es schon ganz interessant zu wissen, wem die Loyalität des Vorsitzenden der BÄK gilt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Ärzteversicherung
(dort den Unterpunkt Mitglieder des Aufsichtsrats)

Für die Weiterentwicklung der GOÄ soll die GeKO verantwortlich gemacht werden, besetzt mit 4 Ärzten und je 2 Vertretern der PKV und der Beihilfe:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/173391
Dort sitzen also 4 offizielle Vertreter der Geldgeber, deren Hauptinteresse die Kostenbegrenzung ist. Viel interessanter ist die Frage, wie viele inoffizielle Mitarbeiter von PKV und Beihilfe auf der Ärzteseite sitzen werden. Nicht nur bei Bundestagsabgeordneten, auch in der ärztlichen Selbstverwaltung sollten Nebentätigkeiten sehr genau hinterfragt und auch publik gemacht werden.
Avatar #79783
Practicus
am Montag, 15. Februar 2016, 22:22

Da verhandeln also

als Vertreter der Ärzteschaft Funktionäre der angestellten Ärzte ohne Liquidationsrecht sowie liquidationsberechtigte Chefärzte ohne unternehmerisches Risiko mit dem Verband der Privatversicherer über das Rechtsverhältnis der niedergelassenen Ärzte zu ihren Patienten... geht es noch?
Wie brauchen eine Parität der Niedergelassenen in den Gremien der Kammern!
Da sitzen Funktionäre der Ärzteschaft in den Vorständen und Aufsichtsräten der Versicherer und verhandeln in dieser Rolle mit sich selbst über unsere Honorare... unfassbar!
Avatar #631326
Mut zur Wahrheit
am Montag, 15. Februar 2016, 17:06

Hoffentlich hat Herr Montgomery Rückrat

und erreicht die sofortige Auflösung aller Landes KV !
Die Braucht kein Mensch.
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Montag, 15. Februar 2016, 08:04

GOÄneu und GeKo als "GAU"?

Zu Recht fordern die KBV-Vorsitzenden Andreas Gassen und Regina Feldmann von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die KVen in einem Brief an Bundesärztekammer(BÄK)Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery Aufklärung über Bestandsanalyse, Soll-Ist-Vergleiche und medizinische bzw. betriebswirtschaftliche Details bei der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu).

Alle freiberuflich tätigen GKV-Vertragsärzte sind zwingend auf eine redliche GOÄneu angewiesen, um qualitätsgesichert transparente, aktualisierte und ökonomisch angepasste Privatliquidationen für ihre PKV-versicherten Patienten ausfertigen zu können. Angestellte und beamtete Marburger Bund-(MB)-Mitglieder sind davon gar nicht betroffen.

Doch folgende Schwachstellen bleiben auch nach dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag in Berlin unverändert:
• Die derzeitige GOÄ (GOÄalt) ist seit über 30 Jahren systematisch veraltet.
• Die Gebührensätze sind seit 1997 (19 Jahre lang) unverändert.
• Ein altgedienter Marburger Bund-Funktionär ist Verhandlungsführer.
• Überschätzung des BÄK- und MB-Laien-Verhandlungstalents.
• Unterschätzung der Professionalität der ALLIANZ-PKV-Verhandlungspartner.
• Emotionale Verblendung bei taktisch kurzfristigen Verhandlungsforderungen.
• Keine Transparenz beim gegenwärtigen GOÄneu-Verhandlungs-Sachstand.
• BÄK-Vorstände und MB-Mitglieder sind mit dem PKV-Verhandlungspartner Allianz Krankenversicherungs-AG über Beratungstätigkeiten liiert.
• Naive Fehleinschätzung langfristig-taktischer volks- und versicherungs-wirtschaftlicher Hintergründe und Fernziele einer GOÄ-Novellierung.

Die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) tritt als einfache Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates o h n e parlamentarische Abstimmung in Kraft. Rechtsgrundlage für diesen Vorgang ist die Bundesärzteordnung (BÄO).

Eine in die GOÄneu-Verhandlungen ohne Not mit eingeflochtene "gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ" (GeKo) ist prozess- und verhandlungstaktisch ein "GAU" (größter anzunehmender Unfug). Und eine arztrechtlich kaum lösbare, zusätzliche Hürde: Die GOÄ kann nur gemeinsam mit einer parlamentarischen Änderung der BÄO als GOÄneu novelliert werden. Eine politische Blockade des Bundes-Verordnungsgebers ist absehbar.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
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