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Politik

Ebenso viele Kritiker wie Befürworter der Selbst­zahlerleistungen

Montag, 15. Februar 2016

Hamburg – Unter gesetzlich Versicherten hält sich die Zahl der Kritiker und der Befürworter von Selbstzahlerleistungen (individuelle Gesundheitsleistungen, IGel) ungefähr die Waage. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Wissenschaftlichen Instituts für Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) der Techniker Krankenkasse (TK).

Auf die Frage „Sind Selbstzahler-Leistungen beim Arzt nützlich?“ antworteten 38 Prozent mit „eher nicht“. „Sie sind auf keinen Fall nutzbringend“, meinen weitere 15 Prozent. Ein Drittel (33 Prozent) der zweifelnden Patienten lässt sich laut der Umfrage aber trotz anfänglicher Bedenken vom Arzt überzeugen und unterzieht sich der vorgeschlagenen Diagnostik oder Therapie. Die drei Hauptgründe dafür sind laut der Befragung Vertrauen in die ärztliche Kompetenz, die Meinung, eine Diagnostik oder Therapie mehr könne nicht schaden, und die Angst, sich falsch zu entscheiden.

Die TK empfiehlt Versicherten, die von ihrem Arzt ein IGeL-Angebot erhalten, sich genau erklären zu lassen, welchen Nutzen die Methode für sie habe und welche Risiken damit möglicherweise verbunden seien.

„Für das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin oder Arzt und Patient ist ein offener Umgang mit Selbstzahlerleistungen unverzichtbar. Klare Regeln für das Gespräch darüber können für beide Beteiligten einen Beitrag zu Fairness und Transparenz leisten“, betonen die Autoren des aktuellen Igel-Ratgebers von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.

Der Ratgeber erhält auch eine Checkliste für Ärzte, die ihren Patienten Selbstzahler­leistungen anbieten. Die Information über Nutzen und Risiken der Leistungen und die wissenschaftliche Evidenz sind dort wichtige Punkte. Die Autoren des Ratgebers weisen außerdem daraufhin, dass Patienten eine ausreichende Bedenkzeit benötigen, bevor sie eine Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen und vor der Maßnahme eine Vereinbarung über den Umfang und die Kosten unterzeichnen sollten. © hil/aerzteblatt.de

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