NewsPolitikMaßregelvollzug: Sachverständige begrüßen zeitliche Begrenzung der Unterbringung
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Maßregelvollzug: Sachverständige begrüßen zeitliche Begrenzung der Unterbringung

Dienstag, 16. Februar 2016

dpa

Berlin – Sachverständige aus Medizin und Recht haben am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7244) Stellung genommen, der die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern in psychiatrische Krankenhäuser des Maßregelvollzugs nach § 63 StGB neu regeln soll. Ein kontinuierlicher Anstieg der Einweisungen und der Unterbringungsdauer, „ohne konkrete Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten“, habe es notwendig erscheinen lassen, den „verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ zu prüfen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Der Entwurf sieht vor, die Anordnungsvoraussetzungen in § 63 StGB so zu konkre­tisieren, dass stärker auf „gravierende Fälle“ fokussiert wird. Außerdem ist eine zeitliche Begrenzung der Unterbringung auf sechs beziehungsweise zehn Jahre bei weniger schwerwiegenden Gefahren vorgesehen, um unverhältnismäßig lange Unterbringungen in Kliniken des Maßregelvollzug besser zu vermeiden.

Der Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Jürgen Graf, bezeichnete die vorge­sehene Neuregelung als sachgerecht. Die Reform werde dazu beitragen, in Zukunft Fehler bei der Einweisung in die forensische Psychiatrie zu vermeiden. Richtschnur dürfe aber nicht sein, die Zahl der Einweisungen zu verringern, sondern die Verhältnismäßigkeit zu achten. „Dann gehen vermutlich auch die Zahlen herunter.“

Auch Heinz Kammeier, Lehrbeauftragter für Recht im Gesundheitswesen an der Universität Witten/Herdecke, findet den Gesetzentwurf im Grundsatz richtig. Er begrüßte, dass der Entwurf „an der Unbefristetheit der Maßregel festhält, denn eine Gefahrenabwehr hat so lange zu erfolgen, wie Gefahr vorliegt“. Er regte darüber hinaus an, die Kriterien für die Einweisung im Gesetz noch detaillierter zu regeln, da es in der Praxis große Unterschiede zwischen einzelnen Landgerichten gebe.

Langzeitwohnheime im Anschluss an forensische Psychiatrie
Nahlah Saimeh, Ärztliche Direktorin des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie Lippstadt, fand, dass der Entwurf „in die richtige Richtung geht“. Sie sprach sich für eine Befristung der Unterbringung aus, und zwar auf zehn Jahre. Allerdings müsse es dann entsprechend gut ausgestattete Langzeitwohnheime geben, die die Betreuung im Anschluss übernehmen können. „Für Menschen mit Intelligenzminderung oder mit chronischen Psychosen wären solche Einrichtungen eine Alternative“. 

Denn: „Es kann nicht sein, dass der schizophrene Dauerklauer für immer weggesperrt wird“, sagte die Ärztin. Auch forensische Tageskliniken könnten in vielen Fällen sinnvoll sein. An beidem fehle es aber derzeit, weshalb Patienten länger in der forensischen Psychiatrie bleiben müssten.

Der Bremer Strafverteidiger Helmut Pollähne sagte zur derzeitigen Rechtslage, man komme „zu leicht rein und zu schwer wieder raus“. Er beurteilte die Reform als „halbherzig“ und machte sich für eine absolute Befristung der Unterbringung in der forensischen Psychiatrie stark. Zudem müsse die Unterbringung auf Bewährung leichter möglich werden. Als juristisch absolut fragwürdig bezeichnete er die "Gefahr der Gefährlichkeit" als Kriterium für eine Einweisung.

Forderung nach Beschränkung auf schwere Gewalt- und Sexualdelikte
Ähnlich kritisch äußerte sich die Hamburger Fachanwältin für Strafrecht und Strafvoll­streckungsrecht Ines Woynar: „Es wird immer schwieriger, jemanden aus der Maßregel heraus zu verteidigen.“ Sie wandte sich dagegen, Wirtschafts- und Vermö­gens­taten in den Katalog der Verbrechen aufzunehmen, die zu einer Einweisung führen können. „Sinnvoll ist die Beschränkung auf schwere Gewalt- und Sexualdelikte sowie Brand­stiftung“, sagte sie. Generell solle der Maßregelvollzug auf sechs Jahre begrenzt werden, danach sollten die Patienten in eine alternative Betreuungseinrichtung überwiesen werden können.

Das sah Susanne Lausch, Leiterin der Forensischen Klinik im Bezirkskrankenhaus Straubing, anders. „Bei schweren Triebanomalien wie sadistischen Persönlich­keitsstörungen reichen sechs Jahre nicht aus.“ In der Straubinger  Einrichtung liege der durchschnittliche Aufenthalt von Sexualstraftätern bei elf Jahren. 

Lausch begrüßte jedoch die Absicht im Gesetzentwurf, bereits nach drei Jahren und damit früher als jetzt mit einem externen Gutachten die Fortdauer der Unterbringung zu überprüfen. Bei Einsatz entsprechender Behandlungsmethoden ließen sich innerhalb von drei Jahren Entwicklungen sehen. Dies erfordere aber einen erheblichen Personaleinsatz, der auch finanziert werden müsse. © pb/aerzteblatt.de

LNS
VG WortLNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER