Politik
Krankenhausgesellschaft kritisiert bürokratischen Aufwand bei der Kooperation ambulant-stationär
Dienstag, 16. Februar 2016
Berlin – Weniger Bürokratie bei der Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern im Bereich der onkologischen Versorgung fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie begrüßte den Aufruf der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO) zu mehr Kooperationen von Krankenhäusern mit niedergelassenen Onkologen, warf der KBV aber zugleich vor, sie schraube „die Hürden für das gesetzliche Kooperationsmodell der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) ständig höher“.
KBV und GKV-Spitzenverband betreiben laut der DKG im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und in den Entscheidungsgremien „mit ihrer strukturellen Mehrheit eine ASV-Verhinderungspolitik“. Wenn sich niedergelassene Onkologen und onkologische Krankenhausambulanzen zusammenschließen wollten, müssten sie inzwischen Antragsordner mit bis zu 3.000 Seiten bei den Zulassungsgremien einreichen.
Seit Jahren und Jahrzehnten in der Onkologie erfahrene Ärzte in den Krankenhäusern würden „geradezu absurde Nachweise“ über deren Leistungserbringung abverlangt, so die DKG. Alle sechs Monate würden Patienten zudem gezwungen, sich eine erneute Verordnung für die Fortsetzung einer onkologischen Behandlung beim Haus- oder dem niedergelassenen Facharzt zu beschaffen. „Jetzt von einer Bevorzugung der Kliniken zu sprechen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Die KBV und der BNHO hatten gestern in Berlin ein Gutachten vorgestellt, dass Wettbewerbsnachteile von Niedergelassenen im Vergleich zur onkologischen Versorgung in Krankenhäusern benennt. KBV und BNHO wollen damit nach eigenen Angaben eine Diskussion über eine engere, aber gleichberechtigte Zusammenarbeit von ambulanten und stationären Versorgungsangeboten anstoßen.
„Wir begrüßen und fördern Projekte der integrierten Versorgung, erarbeiten im Gemeinsamen Bundesausschuss die Vorgaben zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und entwickeln Ideen zu einer sektorübergreifenden und indikationsgesteuerten Bedarfsplanung“, erklärte der KBV-Chef Andreas Gassen bei der Vorstellung der Studie. Bei all dem müsse aber weiterhin der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gelten, so Gassen weiter. © hil/aerzteblatt.de

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