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Welche nicht verschreibungs­pflichtigen Arzneimittel Kinder erhalten

Dienstag, 16. Februar 2016

Berlin – Im vergangenen Winterhalbjahr 2014/2015 gaben die Apotheken in Deutsch­land auf Kassenrezept rund 20 Millionen Packungen mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Kinder unter zwölf Jahren ab. Über eine entsprechende Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) berichtet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Ärzte verordneten folgende Wirkstoffe am häufigsten: Ibuprofen gegen Schmerzen und Fieber, Xylometazolin gegen Schnupfen, Paracetamol gegen Schmerzen sowie Ambroxol und Efeuextrakte gegen Husten. Diese Rezepte wurden besonders häufig im Nacht- und Notdienst eingelöst.

Mehr als die Hälfte aller abgegebenen Packungen entfielen auf die drei Anwendungs­bereiche Schmerzen/Fieber (5,1 Millionen Packungen), Husten/Erkältung (4,2 Millionen Packungen) und Schnupfen (4 Millionen Packungen).

Wenn Ärzte Kindern unter zwölf Jahren nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen, werden diese von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Daten zu Verordnungen auf Privatrezepten sowie von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die in der Selbstmedikation erworben wurden, liegen dem DAPI nicht vor.

Auch laut einer Analyse von Verordnungsdaten der Techniker Krankenkasse sind Erkältungsmittel die am häufigsten verordneten Medikamente in dieser Altersgruppe. Die TK warnte in diesem Zusammenhang vor dem Einsatz von Hustenstillern. „Kinder sollten nur Hustenstiller bekommen, wenn sie wirklich schlecht schlafen können“, erläuterte der TK-Arzneimittelexperte Thomas Widmann Anfang Januar.

Auf keinen Fall sollten sie einen Schleimlöser und einen Hustenstiller gleichzeitig oder in einem kurzen zeitlichen Abstand einnehmen. „Dadurch kann ein gefährlicher Sekretstau in den Bronchien entstehen und zu Atemnot führen. Das gilt für Erwachsene genauso wie für Kinder“, so Widmann. © hil/aerzteblatt.de

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