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Politik

Einigung über Vergütung von stationären Leistungen in Bayern

Mittwoch, 17. Februar 2016

München – Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) haben sich auf einen neuen landes­weiten Basisfallwert – und damit auf die Vergütung der Krankenhaus­behand­lungen – verständigt. Die Einigung kam nach Angaben beider Seiten erst nach „einer außer­gewöhnlich schwierigen Verhandlungsrunde“ zustande.

Der landesweite Basisfallwert ist die Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Auf Klinikseite entscheidet er über den weitaus größten Teil der Erlöse. Im Fallpauschalensystem bestimmt der Basisfallwert den Preis für eine Krankenhaus­behandlung mit durchschnittlichem Aufwand. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behand­lung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt zum Beispiel der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zu 60 betragen.

Den Kompromiss bezeichnen beide Seiten als „problematisch, aber gerade noch annehmbar“. Für die stationäre Behandlung von rund drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns stehen danach über zehn Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Kliniken müssen nun mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im kommenden Jahr voraussichtlich erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden. © hil/aerzteblatt.de

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