Ärzteschaft
KBV: Förderung der ambulanten Weiterbildung kommt voran
Donnerstag, 18. Februar 2016
Köln – Die Verhandlungen über die neuen Fördermöglichkeiten für die ambulante Weiterbildung sind auf gutem Weg. Das sagte Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute KV-on, dem digitalen Webkanal der KBV. „Es sind viele Dinge schon ausverhandelt“, erklärte die Hausärztin. Sie hoffe, dass die Vereinbarung bis Ende des ersten Quartals getroffen sei.
Zurzeit beraten KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung des PKV-Verbandes und der Bundesärztekammer darüber, wie die Vorgaben aus dem Versorgungsstärkungsgesetz umgesetzt werden können. Es trat im Juli 2015 in Kraft. Vorgesehen ist unter anderem, dass künftig 7.500 statt bisher 5.000 Stellen in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gefördert werden.
Außerdem sollen erstmals 1.000 Weiterbildungsstellen für angehende sogenannte grundversorgende Fachärzte gefördert werden. Das Gesetz nennt hier beispielhaft Kinder-, Frauen- und Augenärzte. Die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte, die sich in den Praxen niedergelassener Ärzte weiterbilden, soll zudem auf das Niveau im Krankenhaus angehoben werden.
Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung „arg gefährdet“
Zwar hätten die Vertragspartner noch keine endgültige Einigung über die Förderhöhe erzielt. Es gebe aber einen Korridor, in dem man sich bewege, erklärte Feldmann: „Das wird dann die letzte Verhandlungsrunde erfahrungsgemäß ergeben.“ Jetzt komme es darauf an, die Einzelheiten für die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung zu definieren. Offen sei auch noch die vorgesehene Förderung der allgemeinmedizinischen Kompetenzzentren, die sich mit zusätzlichen didaktischen Angeboten an Weiterzubildende und Weiterbilder richten.
Das Versorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass diese künftig mit bis zu fünf Prozent der Fördersumme unterstützt werden können. „Der hausärztliche Versorgungsbereich ist ein Bereich, der in den nächsten Jahren sehr viel Aufmerksamkeit benötigt, weil die Sicherstellung arg gefährdet ist, und wir sind einen guten Schritt vorangekommen“, sagte Feldmann. © HK/aerzteblatt.de

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