Ärzteschaft
Rheinland-Pfalz: Schlichtungsstelle registriert keinen Anstieg ärztlicher Behandlungsfehler
Freitag, 19. Februar 2016
Mainz – In Rheinland-Pfalz sind die ärztlichen Behandlungsfehler im letzten Jahr nicht angestiegen. Darauf hat die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer hingewiesen. Demnach haben sich im vergangenen Jahr insgesamt 496 Patienten an den Schlichtungsausschuss gewandt, in 70 Fällen erkannte der Schlichtungsausschuss einen Behandlungsfehler an. Damit liegt diese Quote gleich hoch wie in den Jahren zuvor.
„Auch wenn Behandlungsfehler landesweit nur eine geringe Häufigkeit haben, so nimmt der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer jeden eingehenden Antrag sehr ernst“, erklärte Landesärztekammer-Präsident Frieder Hessenauer. Der Schlichtungsstelle zufolge betrafen etwa drei Viertel der Anträge Krankenhäuser und ein Viertel den ambulanten Bereich. Im Krankenhausbereich kamen die meisten dieser Anträge aus der Unfallchirurgie (60 Fälle), der Orthopädie (35 Fälle), der Allgemeinchirurgie (23 Fälle), der Neurochirurgie (18 Fälle) und der Inneren Medizin (14 Fälle). Im ambulanten Bereich betraf es besonders die Innere Medizin (11 Fälle), die hausärztlich tätigen Ärzte (9 Fälle), die Orthopädie (9 Fälle), die Urologie (7 Fälle) und die Allgemeinchirurgie (6 Fälle).
„Hohe Qualität und Sicherheit lassen sich längerfristig nur erhalten, wenn jeder konsequent versucht, aus vermeidbaren Fehlern und vor allem aus Beinahe-Fehlern zu lernen“, so Hessenauer. Dazu gehöre auch, dass Fehler und Beinahe-Fehler nicht verschwiegen werden, sondern dass darüber gesprochen wird. „Nur dies hilft, Schwachstellen aufzudecken und wirksame Strategien zur Fehlerprävention aufzubauen“, sagte der Kammerpräsident. hil © hil/aerzteblatt.de

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