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Politik

KBV fordert Belohnungssystem für gute Qualität

Donnerstag, 25. Februar 2016

Berlin – Wenn niedergelassene Ärzte seit Jahren messbar gute Qualität erbringen, dann sollten sie auch stärker als bisher dafür belohnt werden. Dafür will sich die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) künftig verstärkt einsetzen. „Wir wollen eine Diskussion anstoßen, wie wir die hohe Qualität, die in Praxen täglich geleistet wird, besser vergüten können“, erklärte Franziska Diehl, Leiterin des Dezernates Sektorenübergreifende Qualitätssicherungs- und Versorgungskonzepte bei der KBV heute vor Journalisten in Berlin.

Dabei müsse die Belohnung nicht immer monitärer Natur sein, man könne sich auch vorstellen, gute Qualität anderweitig auszuzeichnen. „Es wäre als Signal sehr charmant, wenn es uns gelänge, dass wir sehr gute Versorgungsqualität mit einer Belohnung belegen können, mit der auch andere Ärzte motiviert werden, die Qualitätsstandards regelmäßig zu übertreffen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen. 

In den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) wird die Versorgungsqualität in 50 Leistungsbereichen sowie bei den Krankheitsbildern, die in einem Disease Management Programm (DMP) versorgt werden, regelmäßig erhoben. Dabei werden pro Jahr rund 14.000 Einzelfallprüfungen der ärztlichen Dokumentation von 145.000 Patienten vorgenommen.

Transparenz der Arbeitsqualität ist Selbstverständlichkeit
Unter den niedergelassenen Ärzten sei die Transparenz ihrer Arbeitsqualität seit Jahren zu einer Selbstverständlichkeit geworden. „Hier müssen wir den Vergleich mit der Versorgungsqualität in Kliniken nicht scheuen. Das kann nur ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen sein“, so Gassen. KBV-Expertin Diehl führte aus, dass bei der Quali­täts­messung in der ambulanten Medizin durch die große Zahl an chronischen Erkrankungen oftmals methodische Probleme entstehen: „Bei vielen chronischen Erkrankungen haben wir keine echten Endpunkte einer Erkrankung. Daher können viele Parameter der Versorgung nicht gemessen werden.“

Derzeit werden zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband auch im Rahmen von Verhandlungen im Gemeinsamen Bundesausschuss neue methodische Grundlagen zur ambulanten Qualitätsmessung diskutiert. Die KBV will sich laut Diehl dafür einsetzen, dass künftig verstärkt über sektorenübergreifende Konzepte der Qualitätssicherung beraten wird sowie ein Qualitätssicherungsmarker auf der künftigen elektronischen Gesundheitskarte liegt.

Außerdem sollte es nach Ansicht der KBV eine Gesetzesänderung für Selektivverträge geben: In den Vertragstexten fehlten oftmals Regelungen, wie Qualitätsdaten erhoben und der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Ähnliches gelte für die privatärztliche Versorgung – auch hier gebe es kaum Daten über die Versorgungsqualität.

Bürokratische Anforderungen dürfen nicht zu hoch sein
Sehr viele Ärzte legten hohe Qualitätsmaßstäbe an ihre eigene Arbeit an. „Diese intrinsische Motivation darf nicht durch falsche Konzepte oder ein Übermaß an Kontrolle wegreguliert werden“, forderte Gassen. Natürlich gehörten Dokumentationspflichten für Niedergelassene dazu, erklärte Gassen. Aber die Zeit, die Ärzte mit der Dokumentation zur Qualitätssicherung benötigen, fehlten oft bei der Versorgung von Patienten. Daher appellierte Gassen an die Kassen, die bürokratischen Anforderungen an die Qualitäts­sicherungen nicht zu hoch zu schrauben.

„Für mich sind die Qualitätsanforderungen wie beispielsweise in einem DMP förderlich: Ich bekomme ein Feedback für meine persönliche Qualität in der Arbeit. Und das kann auch für alle Patienten, die nicht in einem DMP eingeschrieben sind, sehr nützlich sein“, erklärte der Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe, Wolfgang-Axel Dryden. Ähnlich wie in Jahresgesprächen mit Mitarbeitern könne jeder Arzt sich so jeweils neue Ziele für die Weiterentwicklung ihrer Arbeit setzen, so Dryden.

In der KV Westfalen-Lippe werde dies zusätzlich in den Qualitätszirkeln gefördert. Hier organisieren und engagieren sich Ärzte seit Jahren und bauen die Qualitätssicherung so Stück für Stück aus. Dort engagieren sich Ärzte ehrenamtlich und freiwillig. Ziel ist, den kollegialen Austausch zu fördern und so auch eine kritische Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Tätigkeit zu erreichen. © bee/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #672734
isnydoc
am Donnerstag, 3. März 2016, 09:55

Wie das geht? - nur quartalsweise ...

Wenn der Patient das Quartal lebend übersteht, dann ist alles paletti ... im anderen Fall entfällt natürlich die Berechnungsgrundlage für die Quartalspauschale!
Wie hoch ist die nochmal?
Avatar #79783
Practicus
am Dienstag, 1. März 2016, 21:12

Und wie soll das gehen?

Ich versuche gerade, mir vorzustellen, die Qualität hausärztlicher Tätigkeit zu messen... Bei verschiedenen Fachgruppen kann ich mir eine Qualitätsmessung irgendwie vorstellen - aber beim Hausarzt lässt mich meine Fantasie im Stich. Was soll da zählen? AU-Tage? Früherkennungsquoten? Krankenhauseinweisungen? Überweisungsfrequenz?
Ein neues bürokratisches Monster wird da geboren, samt Kontroll- und Sanktionierungsapparat - selbstverständlich auf Kosten der Kassenärzte...
Avatar #691359
Staphylococcus rex
am Sonntag, 28. Februar 2016, 17:30

Wozu das Ganze?

Im Interesse einer guten Patientenversorgung sollte SCHLECHTE Qualität sanktioniert werden, schließlich sollte sich jeder Patient darauf verlassen können, überall Facharztstandard zu bekommen.

Was aber bedeutet die Behauptung, man möchte GUTE Qualität belohnen? Selbst wenn es ehrlich gemeint wäre, wie will man gute Qualität messen? Ist es die Patientenzufriedenheit? Ist es die Dauer von Krankschreibungen? Und wenn ein Patient von mehreren Ärzten betreut wird, wer bekommt die Lorbeeren? Kurz gesagt, ein halbwegs objektiver Ansatz zur Qualitätsmessung würde sehr viele Ressourcen binden und doch nur Surrogatwerte produzieren. Das gäbe sicher eine Menge neuer Stellen für Sachbearbeiter in den KV'en und den Krankenkassen. Datenlieferant wäre gezwungenermaßen der niedergelassen Arzt. Nur fehlt dann die Zeit bei der Behandlung von Patienten, aus meiner Sicht dürfte der geringe mögliche Gewinn an Qualität als Folge des zusätzlichen Wettbewerbs durch den zusätzlichen Ressourcenverbrauch mehr als aufgefressen werden.

Wenn es nicht ehrlich gemeint ist, gibt es auch eine andere Erklärung: Durch den Ärztemangel in einigen Regionen besteht zunehmender Druck, ärztliche Leistung wirklich zu bezahlen anstatt sich hinter überzogenen Budgets und dem SGB V und dem Wirtschaftlichkeitsprinzip zu verstecken. Die Qualitätsdiskussion gibt eine hervorragende Gelegenheit, mit Surrogatmarkern Druck auf die niedergelassenen Kollegen auszuüben und dem Hamsterrad einen zusätzlichen Impuls zu verleihen. Und mehr eigenes Personal ist ein zusätzlicher Grund, die Gehälter der Vorstände aufzustocken.

Und so ganz nebenbei: Solange wir das Prinzip der freien Arztwahl haben, kann der Patient am besten selbst entscheiden, ob ihm die gebotene Qualität ausreicht. Wenn der Patient unzufrieden ist und einen anderen Arzt findet, dann regelt sich das Problem von selbst, ganz ohne Bürokratie. Und wenn er keinen anderen Arzt findet, dann hat der betreuende Arzt so viel zu tun, dass er andere Probleme hat als auf die Spielchen von Bürokraten einzugehen.

Erst in einem staatlichen Gesundheitssystem mit festen Gehältern und ohne freie Arztwahl würde diese ganze Qualitätsdiskussion überhaupt einen Sinn ergeben. Nur bräuchte man in einem staatlichen System nicht die KV'en und die vielen einzelnen Krankenkassen.
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