Politik
Tabakerzeugnisgesetz verabschiedet: Künftig Schockbilder auf Zigarettenpackungen
Donnerstag, 25. Februar 2016
Berlin – Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Sie sollen künftig auch hierzulande mit Schockbildern auf Zigarettenpackungen vom Rauchen abgehalten werden. Der Bundestag hat heute mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ein neues Tabakerzeugnisgesetz beschlossen, mit dem die EU-Tabakproduktrichtlinie umgesetzt wird. Durch die neuen Vorschriften werden die Warnhinweise deutlich größer: sie müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packung einnehmen. In anderen Ländern sind die Schockbilder etwa von einem verfaulten Fuß oder einer Raucherlunge bereits üblich.
Zigaretten und Tabak zum Selberdrehen werden künftig verboten, wenn sie ein charakteristisches Aroma haben, das heißt in ihren Bestandteilen Aromastoffe enthalten sind, mit denen sich der Geruch oder Geschmack der Erzeugnisse oder deren Rauchintensität verändern lassen.
Verboten werden auch Tabakerzeugnisse, die Zusatzstoffe enthalten, die die Attraktivität, die suchterzeugende oder toxische Wirkung erhöhen sowie die Inhalation oder die Nikotinaufnahme erleichtern. Dieses Verbot gilt auch für Zusatzstoffe, die in E-Zigaretten verwendet werden. Die Werbebeschränkungen für Tabakerzeugnisse werden auch auf nikotinhaltige E-Zigaretten übertragen. Für letztere und deren Nachfüllbehälter werden zudem Anforderungen an die Produktsicherheit gestellt.
„Deutschland kommt endlich seinen europäischen Verpflichtungen nach“
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), lobte das Gesetz als „Meilenstein“ zur Raucherprävention. „Trotz der größten lobbyistischen Anstrengungen und des massiven Gegenwindes der Tabakindustrie“ sei es gelungen, den Weg für das neue Gesetz frei zu machen. „Mit der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie kommt Deutschland endlich seinen europäischen Verpflichtungen nach“, sagte Mortler. Vor allem der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Rauchens habe keine weitere Verzögerung erlaubt. Die Bilder und Warnhinweise könnten auch denjenigen, die mit dem Rauchen aufgehört hätten, dabei helfen, nicht wieder anzufangen.
Die Grünen stimmten im Bundestag gegen das Gesetz, weil ihnen die Regelungen nicht weit genug gehen. Im Hinblick auf die Tabakwerbung hätte ihrer Ansicht noch konsequenter reguliert werden müssen. Dieser Ansicht war auch die Fraktion der Linken, die sich aber der Stimme enthielten.
Das Gesetz tritt zum 20. Mai in Kraft. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) begrüßt das neue Gesetz, drängt aber auf eine schnellere Umsetzung. Denn bis einschließlich Mai 2017 dürften die Tabakkonzerne noch Verpackungen ohne Abbildungen verkaufen. © pb/aerzteblatt.de

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