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Politik

Pflegeberufsgesetz: Eckpunkte der Ausbildungs­verordnung liegen vor

Mittwoch, 2. März 2016

dpa

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesfamilienministerium haben heute gemeinsam „Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetz“ veröffentlicht. Darin ist unter anderem die Aufteilung der Zeitkontingente auf die einzelnen Lehrbereiche aufgeschlüsselt. Ziel des Pflegeberufsgesetzes ist es, aus den drei bisher getrennten Ausbildungen zur Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege eine einheitliche zu machen. Mit dem Pflegeberufsgesetz soll darüber hinaus nicht nur das Pflegeschulgeld abgeschafft, sondern auch eine Vergütung für die Auszubildenden eingeführt werden.

Die Kritik an dem Gesetzentwurf hat sich zuletzt deutlich verschärft. So hatten Ärzteverbände ihre Sorge geäußert, dass das Fachwissen von Kinderkranken- oder Altenpflegerinnen und -pflegern in dem neuen Ausbildungsgang verloren geht. Der Bundesrat hat den Bundestag zuletzt aufgefordert, das Verabschieden des Gesetzes um ein Jahr zu verschieben, weil die Ausbildungsordnung noch nicht vorliegt. 

BMG: „Das Pflegeberufsgesetz wird noch in diesem Jahr verabschiedet werden“
„Am Anfang steht eine gemeinsame Grundausbildung, die für einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereitet“, erläutern die beiden Ministerien nun in den Eckpunkten. „Daran schließt sich eine Schwerpunktsetzung im jeweiligen Wahlbereich der Auszubildenden an.“ Ein großer Teil der Ausbildung finde in den jeweiligen Pflegeeinrichtungen statt. Der Entwurf des Pflegeberufsgesetzes werde noch in diesem Jahr verabschiedet werden, betonen die Ministerien ausdrücklich. Der erste Ausbildungsjahrgang könne ab 2018 starten.

Konkret wird die dreijährige Ausbildung 4.600 Stunden umfassen, davon 2.100 Stunden in Form eines Unterrichts in der Pflegeschule und 2.500 Stunden in Form einer praktischen Ausbildung. „Eine mit Pflegeexpertinnen und -experten zu besetzende Fachkommission erarbeitet den Rahmenlehrplan und den Rahmenausbildungsplan für die gesamte Ausbildung mit empfehlender Wirkung“, heißt es in den Eckpunkten.

Spezialisierung soll durch die Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung erfolgen
In der Pflegeschule sollen 900 bis 1.000 Stunden für den Bereich „Pflege von Menschen aller Altersgruppen verantwortlich planen, organisieren, gestalten und evaluieren“ verwendet werden. Zudem werden 250 bis 300 Stunden für den Bereich „Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten“ angesetzt. In der praktischen Ausbildung sollen die Auszubildenden jeweils 400 Stunden in den Bereichen „Stationäre Akutpflege“, „Stationäre Langzeitpflege“ und „Ambulante Akut-/Langzeitpflege“ verbringen sowie je 120 Stunden in den Bereichen „Pädiatrische Versorgung“ und „Psychiatrische Versorgung“.

„Eine Vertiefung in der praktischen Ausbildung erfolgt in der Regel durch die Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung, das heißt mögliche Schwerpunkte sind die allgemeine Akutpflege in stationären Einrichtungen, die allgemeine Langzeitpflege in stationären Einrichtungen, die allgemeine ambulante Akut- und Langzeitpflege, die Psychiatrie sowie die Pädiatrie“, heißt es in den Eckpunkten.

„Manche werden sagen: Das mute ich mir nicht mehr zu“
Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, verteidigte den Gesetzentwurf heute auf einer Veranstaltung der Vincentz Network Altenhilfe in Berlin: „In den nächsten 20 Jahren werden wir jedes Jahr 20.000 Pflegekräfte mehr benötigen als im Jahr zuvor. Das Pflegeberufsgesetz ist eine Antwort darauf, diese Herausforderung zu meistern.“

Zu den Kritikern des Gesetzes zählen auch die Arbeitgeberverbände. „Zukünftig sehe ich ein großes Potenzial für eine Anwerbung von Pflegekräften bei den Jahrgängen ab 40, bei den Berufswiedereinsteigern“, sagte Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). „Die Pflege ist ein Frauenberuf. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, sind viele Frauen bereit, wieder in einen Beruf einzusteigen, auch in einen Beruf, den sie neu erlernen müssen. Ich sehe aber die Gefahr, dass diese Frauen sagen: Eine generalistische Pflegeausbildung mute ich mir nicht mehr zu.“ Für manche könne das komprimierte Curriculum zudem zu schwierig sein. 

Meurer kritisierte zudem, dass die Arbeitgeber künftig die Ausbildungszeit ihrer Auszubildenden organisieren müssten. „Das ist ein riesiger Aufwand, den die kleinen Unternehmen nicht schultern werden“, meinte er.

„In Schweden ist die Säuglingssterblichkeit nicht höher geworden“
Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe, verteidigte die Generalistik hingegen. Überall in Europa gebe es eine generalistische Pflegeausbildung. Und in Schweden, wo es zum Beispiel keine Kinderkranken­schwestern mehr gebe, sei die Säuglingssterblichkeit deshalb nicht höher geworden. Zudem würden auch die Ärzte zunächst zu Generalisten ausgebildet, bevor sie sich spezialisierten.

Bienstein forderte zudem die Einführung einer gestuften Pflegeausbildung. Sie stimmte Meurer zu, dass die Anforderungen der dreijährigen Pflegeausbildung für manche Interessierten zu hoch seien. Deshalb bedürfe es einer zusätzlich möglichen Ausbildung zu einer Pflegeassistenz.

Der Deutsche Pflegerat begrüßte die Vorlage der Eckpunkte. „Sie bieten eine Grundlage für die weiteren Gespräche“, so Pflegerats-Vorsitzender Andreas Westerfellhaus in einer Mitteilung. Er plädiert für weitere Gespräche und Einbeziehung der Fachleute: „Jetzt geht es um die präzise Ausgestaltung, die insbesondere in den Händen der Profession Pflege liegen muss. Lange genug ist die Pflege fremdbestimmt gewesen“, so Westerfellhaus weiter.

© fos/aerzteblatt.de

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