Politik
KKH sieht sich durch Abrechnungsbetrug um 1,4 Millionen Euro geschädigt
Donnerstag, 3. März 2016
Hannover – 287 Fälle von Abrechnungsbetrug mit einem Gesamtschaden von rund 1,4 Millionen Euro hat die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) für 2015 aufgedeckt. „Leider werfen einige schwarze Schafe durch ihr illegales Verhalten einen Schatten auf eine Branche, in der 99 Prozent aller dort Tätigen nach bestem Wissen und Gewissen ihre Patienten heilen wollen“, sagte der KKH-Vorstandsvorsitzende Ingo Kailuweit.
Die höchste Schadenssumme verzeichnete die KKH im Bereich der Apotheken mit knapp 588.000 Euro. Unter anderem entstanden Schäden durch so genannte Luftrezepte, die mit der Krankenkasse abgerechnet wurden, ohne tatsächlich einem Patienten Medikamente auszuhändigen. 323.000 Euro betrug die Schadenssumme im Bereich der ambulanten Pflege. Hier hat sich zum Bespiel ein Pflegedienst Gelder erschlichen, indem er Pflegedienstnachweise fälschte und Dienstpläne für Mitarbeiter erfand. Auf Platz drei bei der Schadenshöhe folgen Krankengymnasten und Physiotherapeuten, die beispielsweise nicht erbrachte Leistungen abgerechnet haben.
Das neunköpfige Ermittlerteam der Kasse hat nach eigenen Angaben elf Fälle von Abrechnungsbetrug bei niedergelassenen Ärzte und weitere elf bei Krankenhäusern aufgedeckt.
Neben Betrugsfällen mit eindeutig messbaren Schadenssummen habe das Gesundheitswesen aber auch mit Korruption zu kämpfen, so Kailuweit. Viele Ärzte und Organisationen im Gesundheitswesen hätten hier aber bereits wertvolle Arbeit geleistet. „Die mittlerweile gewachsene Kultur der Offenlegung und des Umgangs mit Interessenkonflikten dürfte auch dazu geführt haben, dass Ärzte sensibler gegenüber der eigenen unangemessenen Beeinflussung durch Geschenke und Vorteile jeder Art von Seiten der Industrie sind“, sagte David Klemperer, Professor für Sozialmedizin und Public Health an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg bei der Vorstellung der Krankenkassen-Betrugsfälle.
Laut KKH-Chef Ingo Kailuweit ist auch die Politik in der Pflicht: „Es wird höchste Zeit, dass das Anti-Korruptionsgesetz endgültig verabschiedet und somit eine fast vierjährige Gesetzeslücke endlich geschlossen wird“, sagte er.
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben das Anti-Korruptionsgesetz grundsätzlich begrüßt, aber Präzisierungen gefordert. „Uns fehlt nach wie vor eine klare Liste für die Kitteltasche, auf der steht, was man darf und was man nicht darf“, sagte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery im vergangenen Herbst im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt.
© hil/aerzteblatt.de

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