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Politik

Fachberufe im Gesundheits­wesen: Keine Normung von Gesundheits­dienstleistungen

Donnerstag, 3. März 2016

Berlin ­- Die Vertreter der Fachberufe haben sich gegen Bestrebungen gewandt, die Tätigkeit von Ärzten und Angehörigen anderer Berufe im Gesundheitswesen zu normieren.

Nach Auffassung der mehr als 40 Mitgliedsverbände der Fachberufekonferenz werden damit Instrumente, die bei Medizinprodukten, medizinisch-technischen Geräten oder beim Qualitätsmanagement sinnvoll sind, auf Tätigkeiten bei der medizinischen Behand­lung und Pflege von Patienten übertragen. Das sensible Feld der Gesundheit ist für Normungsbestrebungen völlig ungeeignet.

Deutsche Qualitätsstandards in Gefahr
Diese Ansicht vertraten einhellig Vertreter von mehr als 40 Mitgliedsverbänden. „Eine weitere Regulierung der Patientenversorgung durch europäische Normen ist völlig überflüssig und unterläuft die deutschen Qualitätsstandards für Gesundheitsdienst­leistungen. Sie wird der individuellen Beziehung zum Patienten nicht gerecht“, sagte Max Kaplan, Vorsitzender der Fachberufekonferenz und Vizepräsident der Bundesärztekammer (BÄK), auf der Tagung am 2. März in Berlin.

Nach Überzeugung der Mitgliedsverbände und der anwesenden Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums gebe es in Deutschland umfassende gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen für die Ausübung der Gesundheitsberufe sowie trans­parente und evidenzbasierte wissenschaftliche Leitlinien. Diese bildeten die Grundlage für die stets situationsabhängige und selbstbestimmte Berufsausübung.

Exemplarisch schilderte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin, Matthias Psczolla, die seiner Ansicht nach starken Kräfte und politischen Strömungen außerhalb der Ärzteschaft, die die Institutionalisierung des Osteopathen als Heilberuf mit Primärzugang in Deutschland forderten.

Da Politik und Kostenträger im Gesundheits­wesen die von diesen Kräften angestrebte Installation eines neuen Heilberufes aus verständlichen Gründen zurückwiesen, werde jetzt versucht, über den Umweg einer Normierung über das Europäische Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation, CEN) und das deutsche DIN-Institut „eine weiche Vorschrift unter der Ebene eines Gesetzes zu erstellen, die den Weg einer Gesetzgebung zur Installation eines teilweise auch akademischen Osteopathen ebnen soll“.

Normung geht auf Kosten der Therapiefreiheit
Ärztekammern und Physiotherapeuten wiesen diesen Entwurf einer Normierung von Gesundheitsdienstleistungen entschieden zurück, da diese Normierung auf die individuelle Behandlung des jeweiligen Patienten und die Therapiefreiheit der Heilberufe einwirke, betonte Psczolla. Außerdem seien Normen nicht geeignet, wissenschaftlich gebotene Standards für komplexe und individuelle Behandlungen festzulegen und zu bestimmen.

Ein Thema, mit dem sich zahlreiche Fachberufe im Gesundheitswesen beschäftigen, ist auch der Fachkräftemangel. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hält deshalb die Weiterentwicklung der getrennten Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege hin zu einer einheitlichen Pflegeberufsausbildung für sinnvoll. „Es geht um eine neue Strukturierung und Zusammenführung eines Pflegeberufes. Man spricht von einer generalistischen Ausbildung, das heißt einer Erstausbildung für alle die, die grundständig in der Pflege ausgebildet werden“, sagte Gertrud Stöcker, Vizepräsidentin des DBfK.

Neben der fachschulischen Ausbildung werde es außerdem eine hochschulische Ausbildung mit etwas mehr als 50 grundständigen Studiengängen in der Pflege geben, die mit dem Bachelor abschließen würden. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liege in der Hand der Hochschulen. Die Studierenden an diesen Hochschulen hätten keinen Ausbildungsvertrag und keine Ausbildungsvergütung. Es zeigte sich auf der Tagung, dass der Grad der Akademisierung in den Fachberufen ein wichtiges Diskussionsthema ist.

Eine vollständige Akademisierung ist genauso wenig zielführend wie keine Akademisierung
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hält einen gegenseitigen Austausch in dieser Frage für sinnvoll. „Jeder muss für seinen Beruf den Akademisierungsgrad selbst bestimmen. Nur in einem sind wir uns sicher einig: Eine hundertprozentige Durchaka­demisierung ist genauso unsinnig wie ein Verzicht auf jegliche Akademisierung.“

Zudem nutzten die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe die Tagung für einen Erfahrungsaustausch über die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen. Die Teilnehmer betonten, dass nicht zuletzt die funktionierende interprofessionelle Kooperation und das große – häufig ehrenamtliche – Engagement der Beschäftigten im Gesundheitswesen dazu beitragen, die großen Herausforderungen zu bewältigen.

Gegen Leistungseinschränkungen bei Flüchtlingen
Die Versorgung der Flüchtlinge sei bundesweit medizinisch hervorragend umgesetzt worden, meinte auch der BÄK-Präsident. „Wir haben genug Kapazitäten, um 1,8 Prozent mehr Menschen problemlos im Regelsystem zu versorgen. Wir setzten uns deshalb für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und gegen Leistungsein­schränkungen ein.“

„Es kommen viele Menschen, auch Ärzte und Abiturienten nach Deutschland, die sehr willkommen sind, weil wir unter Umständen den Fachkräftemangel mit ihnen auffangen können“, erhoffte sich Andrea Rädlein, Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie. Kaplan wies allerdings darauf hin, dass unter der Integration der Flüchtlinge in die Arbeitswelt die Qualität nicht leiden dürfe. Zunächst einmal müsse die Sprachproblematik gelöst werden.

„Nicht alle Ärzte, die nach Deutschland kommen, verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse“, sagte auch Alexander Jäkel vom Dezernat Internationale Angelegenheiten der Bundesärztekammer. Inzwischen gebe es bei den meisten Ärztekammern in Umsetzung von Eckpunkten der Gesundheitsministerkonferenz eine dreiteilige Sprachprüfung, deren Schwerpunkt auf der Patientensicherheit liege. In Nordrhein-Westfalen seien im Jahr 2015 rund 1 400 Prüfungen durchgeführt worden. Die Durchfallquote von Ärzten, die diese Prüfung zum ersten Mal ablegen würden, liege bei 40 Prozent.

Vor dem Hintergrund des neuen Entlassungsmanagements nach § 39 SGB V sowie den aktuellen Entwicklungen im E-Health-Bereich bekannten sich die Konferenzteilnehmer deutlich zur „Prozessverbesserung in der Patientenversorgung durch Kooperation und Koordination zwischen Gesundheitsberufen“, wie sie in der gleichnamigen Broschüre der Konferenz beschrieben ist. © Kli/aerzteblatt.de

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