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KBV will weiter gegen die Parität klagen und beschwört neuen „Geist“

Freitag, 4. März 2016

Andreas Gassen

Berlin – In der ersten Vertreterversammlung (VV) im Jahr 2016 haben die Delegierten beschlossen, die Klage gegen die Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur paritätische Stimmaufteilung aufrecht zu erhalten. Die paritätische Abstimmung bei Themen, die Haus- und Fachärzte gleichermaßen betreffen, wurde im Versor­gungsstrukturgesetz festgeschrieben und nach einer Klage der KBV per Ersatz­vornahme durch das BMG in der Satzung der KBV festgelegt.

Das Votum zur Fortführung der Klage wurde zum ersten Mal nach der Methodik der paritätischen Stimmgewichtung abgegeben. Demnach gab es 37,74 Stimmen für die Fortführung der Klage, 17,65 Stimmen dagegen, 1,15 Stimmen wurden als Enthaltung gezählt. Ohne Stimmgewichtung wären es 38 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und eine Enthaltung gewesen.

Nächste Klausursitzung im April
„Ich bin froh über dieses Ergebnis, das meiner Einschätzung über die Ersatzvornahme entspricht“, erklärte der VV-Vorsitzende der KBV, Hans-Jochen Weidhaas heute bei einer Pressekonferenz in der Mittagspause der VV. „Ich bin nach der Abstimmung zuversichtlich, dass wir den Schwung von der Klausurtagung am vergangenen Wochenende in unsere Beratungen in der nächsten Klausursitzung im April mitnehmen können“, so Weidhaas.

Auch die KBV-Vorsitzenden Andras Gassen und Regina Feldmann  zeigten sich über die Diskussionen auf der Klausurtagung positiv gestimmt und beschwören den „neuen Geist“ im Umgang miteinander. „In der Diskussion konnte man einen Lösungswillen erkennen, der die Fortsetzung des Klausur-Wochenendes darstellt“, erklärte Gassen. Er kündigte an, bereits in der öffentlichen Vertreterversammlung der KBV vor dem Deutschen Ärztetag in Hamburg am 23. Mai ein erstes Papier mit konkreten Lösungs­vorschlägen zu aktuellen Versorgungsproblemen sowie zur Veränderung der KBV-Satzung vorzulegen.

Selbstverwaltung muss selbstbewusster gegenüber der Politik auftreten
Dabei, so KBV-Vize Feldmann, könne man sich auch vorstellen, künftig gemeinsam mit den Krankenkassen bei den Gesundheitspolitikern für Reformen in der Versorgung zu werben. „Wir sollten als Selbstverwaltung uns noch viel selbstbewusster der Politik gegenüber aufstellen“, so Feldmann. Konkret müsse über mehr Steuerungs­möglich­keiten von Versorgung und Patienten nachgedacht werden. 

„Wir müssen schauen, wie wir das in mehreren Stufen organisieren können.“ Eine Kombination von Primärarztmodellen, in dem aber eine freie Arztwahl erhalten bleibt, könnte auch gemeinsam mit den Kassen entwickelt werden, hieß es. Daraus könnten auch neue Versicherungstarife folgen. Allerdings seien die Gesundheitspolitiker derzeit nicht so offen für neue Patientensteuerungsmodelle. Feldmann geht davon aus, dass solch ein Reformprozess mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde.

Die Aufarbeitung der KBV-Querelen zusammen mit dem Vertrauenausschuss läuft
In seiner Rede vor den VV-Delegierten sagte Gassen, dass weiterhin an der Aufarbeitung der Querelen in der Vergangenheit gearbeitet werde. „Wir in der KBV leisten gemeinsam mit dem Vertrauensausschuss der Vertreterversammlung seit Monaten eine konsequente Aufarbeitung“, sagte Gassen laut Redemanuskript. 

Der eigens eingesetzte Vertrauensausschuss arbeite gut, auch seien Sicherheits­mechanismen in der Geschäftsordnung eingefügt worden. „Die Weiterentwicklung dieser Strukturen und die Anpassung an zukünftige Herausforderungen und Zielsetzungen werden in KBV 2020 seinen Niederschlag finden“, kündigte Gassen an. Auch sei es ein gutes Zeichen der Arbeitsfähigkeit der KVen, dass die ungewollten Terminservicestellen innerhalb so kurzer Zeit sehr gut angelaufen seien.

© bee/aerzteblatt.de

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