Ärzteschaft
E-Health in der Arztpraxis: Arztbriefe und Labordaten per KV-Connect
Mittwoch, 9. März 2016
Berlin – Die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen über KV-Connect und das Sichere Netz der KVen (SNK) gewinnt allmählich an Fahrt. Das wurde vor knapp 200 Teilnehmern beim Partnermeeting der KV Telematik GmbH (KVTG) gestern in Berlin deutlich. Seit November 2015 wurden bereits mehr als 8.000 elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) per KV-Connect versandt. Zudem ergab die Zwischenauswertung des Feldtests, dass diejenigen Ärzte, die den eArztbrief installiert haben, ihn auch schnell in die tägliche Praxis integrieren und nutzen.
Dennoch war die Freude über das erfolgreiche Pilotprojekt alles andere als ungetrübt. „Eine große Chance, Patientendaten vor Medienbrüchen, ungeschützter Kommunikation und den damit verbundenen Sicherheitsrisiken zu schützen, wurde leider vom Gesetzgeber vertan“, kritisierte Florian Fuhrmann, KVTG-Geschäftsführer. Durch eine konsequente Förderung des elektronischen Arztbriefs und des Entlassbriefs, wie dies noch im Entwurfsstadium des E-Health-Gesetzes vorgesehen war, wäre es laut Fuhrmann möglich gewesen, „einen Quantensprung in der intersektoralen Kommunikation zu erreichen“. Die Softwarehäuser, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KVTG hätten im Hinblick darauf alles Notwendige vorbereitet.
Keine Förderung des Entlassbriefs mehr
So haben zwischenzeitlich 30 Softwaresysteme ein Audit für den Entlassbrief und den eArztbrief durchlaufen. „In 28 Arztnetzen wird derzeit die Praxistauglichkeit des eArztbriefs getestet“, berichtete Fuhrmann. In vielen KVen sei zudem auch eine Richtlinie für die Vergütung entwickelt worden. Diese „Aufbruchstimmung“ fand ihm zufolge ein jähes Ende, als kurz vor Verabschiedung des E-Health-Gesetzes die Regelungen zur intersektoralen Kommunikation nochmals entscheidend verändert wurden.
So enthält das Anfang Januar in Kraft getretene Gesetz keine Förderung des Entlassbriefs mehr, und die Förderung des eArztbriefs wird an die Nutzung des elektronischen Heilberufsausweises geknüpft – aus Sicht der KVen eine deutliche Erschwernis für den breiten Erfolg der Anwendung.
Dennoch wollen die KVen weiter am Entlass- und am eArztbrief arbeiten. „Wir haben den Feldtest um sechs Monate verlängert, und einige KVen werden die Nutzung des eArztbriefes ihrerseits alleine fördern“, erklärte Fuhrmann.
Immense Arbeitserleichterung
Thomas Koch, Orthopäde und Geschäftsführer des Arztnetzes GPN GesundPlus Netzwerk GmbH, zeigte sich begeistert von den Vorteilen, die der elektronische Austausch von Arztbriefen den teilnehmenden Ärzten bietet. „Nach dem Lesen ordnen sich die eArztbriefe wie von Geisterhand in die elektronischen Patientenakten“, erläuterte er. „Für unsere Ärzte ist das eine immense Arbeitserleichterung. Endlich steht eine zeitgemäße, datenschutzkonforme Lösung zur Verfügung.“ Nach umfangreichen Vorlaufarbeiten sind zwischen den Netzwerkpraxen seit letztem November mehr als 1.000 eArztbriefe zwischen unterschiedlichen Praxisverwaltungssystemen versandt worden.
aerzteblatt.de
- eArztbrief: Höhe der Förderung soll ab 2018 ausgehandelt werden
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Auch medizinische Labore befürworten laut Michael Müller, Laborarzt und Geschäftsführer vom MVZ Labor 28 GmbH, die „Verwendung von KV-Connect“ für den Labordatenaustausch. Müller hofft, „in Zukunft Befunde und sonstige Dokumente ohne Medienbruch sicher digital übertragen zu können“. Hierzu dürfte insbesondere auch der neue Standard für die Labordatenübertragung LDT 3.0 beitragen, der ab 2018 den alten LDT 2.0 ablösen wird und der nicht nur im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, sondern etwa auch bei Selektivverträgen oder Individuellen Gesundheitsleistungen eingesetzt werden kann.
KV-Connect-Mitglieder können perspektivisch immer mehr Anwendungen nutzen
Darüber hinaus können inzwischen viele weitere medizinische Anwendungen über KV-Connect versendet werden. Hierzu zählen insbesondere die elektronischen Disease-Management-Programme (eDMP) und der Datenaustausch mit der gesetzlichen Unfallversicherung (Dale-UV) sowie Dokumentationen und abrechnungsrelevante Dokumente. Sukzessive sollen weitere Anwendungen hinzukommen. Ärzte, die einmal für den Kommunikationskanal KV-Connect registriert sind, können somit perspektivisch immer mehr Anwendungen nutzen. © KBr/aerzteblatt.de

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