Politik
Bundesgesundheitsministerium: Innovationsfonds muss nicht nach vier Jahren enden
Donnerstag, 10. März 2016
Berlin – Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) strebt an, dass „wenigstens die Hälfte der Projekte, die mit Geld aus dem Innovationsfonds gefördert wurden, in die Regelversorgung überführt werden“. Das sagte Josef Hecken am Dienstag auf dem Kongress „Innovationsfonds 2016 – Die erste Runde“ des Fachmagazins „Monitor Versorgungsforschung“ in Berlin.
Das Geld solle nur für Projekte ausgegeben werden, die den Versicherten nutzen. Dies müsse der Innovationsausschuss am Ende eines Jahres auch nachweisen. „Es kann deshalb nicht darum gehen, als oberstes Ziel zu definieren, dass das Geld am Ende des Jahres ausgegeben wurde“, sagte Hecken.
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz hat die Bundesregierung einen Innovationsfonds begründet, aus dem in jedem Jahr Projekte in einer Gesamthöhe von 225 Millionen Euro gefördert werden sollen, die die Versorgung in Deutschland verbessern. Weitere 75 Millionen Euro pro Jahr stehen für Versorgungsforschungsprojekte bereit. Der Fonds hat eine Laufzeit von vier Jahren.
Projekte müssen die Versorgungsqualität und die Versorgungseffizienz verbessern
Künftig wird der sogenannte Innovationsausschuss die Projekte auswählen, die aus dem Fonds gefördert werden sollen. Ein Expertenbeirat soll zuvor in einem Kurzgutachten Empfehlungen abgeben, die der Ausschuss bei seiner Entscheidung berücksichtigen soll. Tut er dies nicht, muss er es schriftlich begründen. „Es war noch nie so viel Geld da, um neue Versorgungsformen zu erproben und Versorgungsforschungsprojekte zu unterstützen“, sagte Holger Pfaff, der Vorsitzende des Expertenbeirats. Der Innovationsfonds sei eine große Chance, die Versorgung zu verbessern. „Aber die Qualität der Projekte muss auch stimmen“, so Pfaff. Dafür zu sorgen, sei Aufgabe des Beirats.
Pfaff umschrieb die Vorgaben, an die sich der Beirat bei seinen Empfehlungen halten muss: „Förderkriterien sind unter anderem die Verbesserung der Versorgungsqualität und der Versorgungseffizienz. Das sind zwei Riesenthemen. Wenn man das ernst nimmt, weiß ich nicht, ob viele Projekte diese Kriterien erfüllen können.“ Der Beirat werde sie in seiner Beurteilung insofern als „weiche Kriterien“ behandeln müssen.
Weitere Kriterien sind Pfaff zufolge die Behebung von Versorgungsdefiziten, die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen, den Versorgungseinrichtungen und den Berufsgruppen sowie die Verhältnismäßigkeit zwischen Implementierungskosten eines Projektes und dessen Nutzen.
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„Die Gefahr ist, dass man mit dem Geld aus dem Fonds zu teuer plant und Dinge in die Welt setzt, die zwar funktionieren, aber nur mit hohem Mittelaufwand“, erklärte Pfaff. Zudem müssten die Erkenntnisse aus den Projekten auf andere Regionen und Indikationen übertragen werden können, sie müssten umsetzbar sein und evaluiert werden können.
Anfang September sollen die ersten Fördergelder bewilligt werden
„Wir streben das Ziel an, in der ersten Aprilwoche die Förderbekanntmachungen offiziell zu verkünden“, sagte Hecken. „Daran schließen sich zwei, drei Monate an, in denen uns Anträge zugeleitet werden können.“ Ende Juni, Anfang Juli könne der Expertenbeirat dann damit beginnen, Gutachten zu schreiben, und Ende August, Anfang September könne die Bewilligungsphase beginnen.
„Der Innovationsfonds muss nicht nach vier Jahren enden, wenn er erfolgreich ist“, betonte Lutz Stroppe, beamteter Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. „Wir werden dann überprüfen, wie man die Geschichte des Innovationsfonds fortschreiben kann.“ © fos/aerzteblatt.de

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