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Bundesärztekammer: Online-Praxen können direkten Patien­ten-Arzt-Kontakt nicht ersetzen

Freitag, 11. März 2016

Berlin – Die Bundeärztekammer (BÄK) begrüßt die vom Bundeskabinett geplante Änderung des Arzneimittelgesetzes. „Es ist richtig, dass die Bundesregierung der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente über Online-Praxen einen Riegel vorschiebt“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. Künftig sollen verschrei­bungspflichtige Medikamente Patienten nur noch ausgehändigt werden, wenn das Rezept nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde.

In diesem Zusammenhang wies Montgomery darauf hin, dass die Berufsordnung Ärzten bereits heute verbietet, Patienten zu behandeln, die nicht persönlich und physisch mit ihnen in Kontakt stehen. „Behandlungen und Diagnosen ausschließlich über das Telefon oder über das Internet reichen einfach nicht aus. Sie können zu Fehldiagnosen führen und Patienten gefährden“, warnte der BÄK-Präsident. Die gesetzliche Klarstellung werde auf diesem Gebiet für noch mehr Rechtssicherheit sorgen. 

In einer Handreichung für Ärzte hat die BÄK Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung zusammengestellt. Darin weist sie unter anderem darauf hin, dass eine Beratung oder eine Behandlung nur dann zu einem bestimmten Anteil unter Einsatz von Print-und Kommunikationsmedien erfolgen kann, wenn in erforderlichem Maß der persönliche Kontakt zwischen Patient und Arzt sichergestellt ist. © hil/aerzteblatt.de

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Avatar #104037
popert
am Freitag, 25. März 2016, 17:36

Telemizin löst nicht die Probleme der Primärversorgung in den nächsten 5 bis 10 jahren

Wie oben geschrieben - die Behandlung durch TeleÄrzte in Deutschland kein Ersatz für Hausärzte vor Ort.

Das Problem ist zu einem Teil die Rechtslage:
"Infolgedessen ist es berufsrechts w i d r i g, den einzelnen Patienten konkret zu behandeln, ohne persönlichen i. S. v. physischen Kontakt mit dem Patientengehabt zu haben. Dies gilt insbesondere, wenn im Rahmen der Behandlung konkrete Ratschläge oder Empfehlungen ausgesprochen werden, die regelmäßig lege artis nur durch einen physischen Patientenkontakt und/oder unter Zuhilfenahme von Befunden etc. erfolgen können."
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Recht/2015-12-11_Hinweise_und_Erlaeuterungen_zur_Fernbehandlung.pdf

Das andere Problem ist die praktische Umsetzung:
z.B. für eine fundierte dermatologische Begutachtung reicht die Bildqualität derzeit nicht aus.
Spezialisierte radiologische, neurologische, gynäkologische, HNO, Augen.. -Untersuchungen kann man ferntechnisch gar nicht durchführen.
Spezialisierte Kardiologische Untersuchungen wie Langzeit-EKGs sind möglich, wegen der hohen Fehlalarm-Quote aber derzeit einerseits noch in den Kinderschuhen, andererseits auch kein Ersatz für einen Hausarzt vor Ort.
Es gibt tatsächlich z.B. in Indien Modelle, wo ein Halbarzt durch unwegsame Gegenden zieht und per Elektronik dazuschalten und ggf sogar Bilder / Otoskopie/Abhörbefunde aufschalten kann. Diese Halbärzte gibt es in Deutschland nicht - und es gibt wohl auch niemend, der für diese die juristische Verantwortung übernehmen würde.
Eine Gemeindeschwester braucht in der Praxis nicht mehr als ein normales Telefon zum Hausarzt.
Und sie ist in der Behandlung akuter Erkrankungen nicht ausgebildet.
Das Laptop-Modell in Greifswald hat nur nach erheblichen Anlaufschwierigkeiten (wegen der Funklöcher) funktioniert - und brauchte die Funkverbindung in der Praxis eigentlich nicht wirklich.

Oder evidenzbasiert formuliert (Ergebnis einer großen Titelserie im BMJ):
- Es gibt derzeit nur geringe Hinweise auf möglichen Nutzen durch Telemedizin.
- Die wenigen diesbezüglich erfolgreichen Modelle waren aber nie Kosten/Nutzen effektiv!

Kurzum: Juristisch und praktisch ist das in Deutschland keine Ersparnis von Hausärzten bzw. ein Gewinn für die Primärversorgung.
Der Rest ist reines Wunschdenken der Politik und der Elektronikindustrie und Zeit- und Geldverlust bei der Problemlösung.
Es wird Zeit, dass die Politik endlich aus ihrem Traum erwacht und eine medizinische Basisversorgung garantiert wie in der Schweiz.

Wir brauchen in den nächsten 5 Jahren etwa die Hälfte des Spezialisten-Nachwuchses zur Weiterbildung / Quereinstieg Allgemeinmedizin.
Nichts anderes.
(Wenn das nicht gelingt, werden in etwa 5 Jahren ganze Landstriche und ein Teil der Pflegeheime in den Großstädten nur noch durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst versorgt werden. Und das nur im Notfall.)
LNS
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