Ärzteschaft
Widersprüche gegen Bescheide der KV Bayerns um über 95 Prozent zurückgegangen
Montag, 14. März 2016
München – Die Zahl der Widersprüche, welche die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns bearbeitet, ist von 40.000 im März 2011 auf rund 1.400 Widersprüche im Dezember zurückgegangen. Das erläuterte der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Bayerns, Pedro Schmelz, auf der Vertreterversammlung (VV) der KV am vergangenen Samstag in München. Dies sei auch der größeren Verlässlichkeit und Kalkulationssicherheit für die Praxen durch die seit 2013 gültige Systematik des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) geschuldet, erläuterte Schmelz.
In Vertretung des erkrankten Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Krombholz wies Schmelz auf die kürzlich abgeschlossenen Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen hin. Dabei konnte die KV für 2016 ein Plus von 3,51 Prozent für Bayerns Ärzte und Psychotherapeuten erzielen. Zusätzliche Ausgaben für förderungswürdige Leistungen sowie den Bereitschaftsdienst sind dabei bereits eingerechnet.
Ein weiterer Schwerpunkt seines Vortrags galt der Reform des Bereitschaftsdienstes in Bayern. Er wies daraufhin, dass sogenannte Poolärzte einen steigenden Anteil der Bereitschaftsdienste in Bayern leisten. Rund 270 von ihnen seien derzeit bayernweit im Einsatz, in der Pilotregion Straubing-Dingolfing übernehmen Poolärzte laut Schmelz mittlerweile knapp 15 Prozent aller Dienste, so Schmelz.
Der erste stellvertretende KVB-Vorstandsvorsitzende wies auch darauf hin, dass die Terminservicestelle der KV in den ersten fünf Wochen 1.100 Facharzttermine vermittelt habe. Bei 20 Millionen Behandlungsfällen pro Quartal in Bayern sei dies allenfalls als Placebo-Effekt zu bezeichnen, so der KV-Vize.
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Viel Applaus der VV-Delegierten gab es schließlich für die Mitteilung, dass dank der neuen Wirkstoffvereinbarung in Bayern im zweiten Halbjahr 2015 kein Haus- oder Facharzt in eine Prüfung gerät.
Ilka Enger, die zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, befasste sich in ihrem Vortrag unter anderem mit der Situation der Notärzte im Land. Mit der seit 2016 gültigen Honorarsystematik sei es gelungen, die einsatzschwachen Standorte finanziell besser zu stellen, ohne die einsatzstarken Standorte überproportional zu belasten. „Die Höhe der Vergütung ist zwar immer noch nicht so, wie es sich die Notärzte vorstellen, aber es geht in die richtige Richtung“, so Enger. © hil/aerzteblatt.de

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