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Politik

Barmer empfiehlt Zweitmeinung vor Wirbel­säulen-Eingriffen

Dienstag, 15. März 2016

Berlin – Die Barmer Gek empfiehlt Patienten, vor einer Operation an der Wirbelsäule die Meinung eines zweiten Experten einzuholen. „Bislang hat rund die Hälfte der Rückenpatienten, die über uns eine Zweitmeinung angefordert haben, auf eine Wirbelsäulen-Operation verzichtet“, sagte Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Krankenkasse.

Sie wies daraufhin, dass sich die Zahl der Eingriffe an der Wirbelsäule zwischen den Jahren 2006 und 2014 auf bundesweit gut 780.000 mehr als verdoppelt habe. Doch bei weitem nicht jeder Eingriff sei nach Einschätzung von Experten notwendig. „Nutzen und Risiko müssen genau abgewogen werden. So führt eine Rückenoperation oft eben nicht zur wünschenswerten Schmerzfreiheit“, sagte Marschall. Stattdessen folge in immer mehr Fällen eine weitere Operation. So erhielten etliche Patienten, die zunächst einen Bandscheiben-Eingriff hatten, ein bis zwei Jahre später eine weitere Operation, bei der die Wirbel versteift würden. Bei den Versicherten der Barmer Gek sei die Zahl dieser Folgeeingriffe seit dem Jahr 2006 um 137 Prozent auf 510 Fälle im Jahr 2013 gestiegen.

Auch Ärzte stehen einer Zweitmeinung grundsätzlich offen gegenüber. „Wenn Patienten nicht sicher sind, dass eine Operation für sie die richtige Therapie ist, sollten sie eine Zweitmeinung einholen“, sagte der Generalsekretär der AE-Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik, eine Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Karl-Dieter Heller, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt – allerdings bezogen auf Knieoperationen. Der Zweitmeinungsarzt müsse eine langjährige und fundierte Expertise in dem Bereich habe, um den es gehe. Wichtig sei außerdem, dass neben der Sichtung der Befunde und der Anamneseerhebung eine körperliche Untersuchung erfolge, betonte der Chefarzt der Orthopädischen Klinik Braunschweig, Herzogin Elisabeth Hospital.

Die Barmer Gek bietet ihren Versicherten ein sogenanntes Zweitmeinungsverfahren an: Bei Bedarf vermittelt der sogenannte Teledoktor der Krankenkasse den Patienten zum Beispiel an einen Rückenspezialisten.

© hil/aerzteblatt.de

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