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Politik

Medizinprodukte hoher Risikoklassen sollen bewertet werden

Donnerstag, 17. März 2016

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Verfahrensregelungen beschlossen, nach denen er zukünftig neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen bewerten wird. „Beruhen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf dem Einsatz eines Medizin­produktes hoher Risikoklassen, werden sie zukünftig daraufhin überprüft, ob der Nutzen bereits als hinreichend belegt anzusehen ist oder ob sie zumindest das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative aufweisen", erklärte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, im Anschluss an die Sitzung.

„Das neue Prüf- und Bewertungsverfahren stellt angesichts der engen Fristen eine Herausforderung dar. Im Ergebnis geht es aber nicht nur um Patientensicherheit, sondern auch um Rechts- und Planungssicherheit für die Krankenhäuser hinsichtlich der Finanzierung neuer Methoden“, so Hecken weiter. Diese neue Bewertung von Medizinprodukten wurde im Versorgungsstärkungsgesetz im vergangenen Jahr festgelegt. Der G-BA plant für Hersteller und Kliniken entsprechende Informations­veranstaltungen.

In der Debatte im G-BA-Plenum diskutierten die Vertreter der Kassen, Ärzte und Krankenhäuser vor allem über künftige Fristen bei der Abgabe von Prüf-Dossiers. Während die Kassen hier vier Wochen für ausreichend hielten, plädieren die anderen G-BA-Mitglieder für deutlich längere Prüfzeiträume. „Wenn es für die Evidenz wichtig ist, dann sollten wir uns für die jeweiligen Schritte Zeit nehmen", plädierte auch Hecken. Auch die Patientenvertreter setzten sich für eine längere Zeit für die Prüfung ein.

Außerdem beauftragte der G-BA das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) mit der Bestimmung der planungsrelevanten Qualitäts­indikatoren. Ebenso wird das IQTiG mit der Entwicklung von Methoden zu einer Qualitätsmanagement-Richtlinie beauftragt. Ein weitere Auftrag an das neue Qualitätsinstitut ist eine empirische Studie zur Erfassung der Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken. Dabei diskutierten die G-BA-Mitglieder darüber, ob auch die Personalausstattung in den Psychatrischen Instituts­ambulanzen (PIA) untersucht werden soll.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnte dies mit dem Verweis auf den Gesetzgeber ab. Der habe die PIA's nicht mit einbezogen. G-BA-Vorsitzender Hecken sprach sich für die Studie aus, auch der GKV-Spitzenverband ist dabei auf seiner Seite. „Wir regeln mit dieser Studie ja nicht den Gesetzesauftrag, sondern recherchieren, um ihn erfüllen zu können", erklärte die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Doris Pfeiffer. Die DKG wollte zudem durchsetzen, dass es im Rahmen dieser Studie keine Mitarbeiterbefragung gibt. Diesen Vorstoß lehnten die anderen Mitglieder ab. © bee/aerzteblatt.de

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