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Politik

Investitionskosten: DKG wirft Bundesländern „Zechprellerei“ vor

Donnerstag, 17. März 2016

Thomas Reumann DKG

Berlin – Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, hat den Bundesländern „Zechprellerei“ vorgeworfen. „Bei den Kranken­häusern wird eine flächendeckende Grundversorgung zu guter Qualität bestellt, aber nicht bezahlt“, sagte Reumann heute auf dem 15. Nationalen DRG-Forum in Berlin. „In einer Kneipe nennt man so etwas Zechprellerei.“ Nachdem das Krankenhaus-Struktur­gesetzes (KHSG) Anfang Januar in Kraft getreten ist, zog Reumann heute ein Fazit: „Es ist sicher nicht alles gut, aber nach vielen Jahren des Kürzens hat das Gesetz eine grundlegende Verbesserung für die Krankenhäuser gebracht, zum Beispiel im Bereich der Betriebskosten.“ Dieses positive Fazit gelte jedoch nicht ansatzweise für die Investitionskostenfinanzierung.

„Die ständige Erosion der Investitionskostenfinanzierung führt dazu, dass die Länder ihre Legitimation bei der Krankenhausplanung selbst infrage stellen“, sagte Reumann. In diesem Zusammenhang müssten auch die Cyberattacken gegen Krankenhäuser erwähnt werden. „Die IT-Sicherheit ist für Krankenhäuser von zentraler Bedeutung“, betonte der DKG-Präsident. Notwendig seien Investitionen in IT-Verbesserungen in Höhe von einigen 100 Millionen Euro. Die Krankenhäuser dürften bei der Finanzierung aber nicht alleine gelassen werden.

Reumann kritisiert KV Berlin
„Sorgen macht uns das Thema Bürokratie“, betonte Reumann. „30 Prozent ihrer Arbeitszeit verbringen unsere Mitarbeiter mit Bürokratie. Wenn nun einzelne Krankenhäuser mit Krankenkassen Qualitätsverträge abschließen können, darf das nicht dazu führen, dass die bürokratische Belastung noch zunimmt.“ Die DKG begrüße die Einrichtung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheits­wesen (IQTiG) auch deshalb, weil sie erwarte, dass es bei der Erarbeitung neuer Qualitätsindikatoren auch die alten Qualitätssicherungsinstrumente überprüfe und diejenigen benenne, die entfallen können.

Reumann äußerte sich auch zur aktuellen Diskussion mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) um die ambulante Notfallversorgung in Krankenhäusern. „Es irritiert mich, wenn die KBV uns vorwirft, wir würden eine ambulante Notfallversorgung durchführen, um Patienten in die stationäre Versorgung zu bringen. Ohne die Krankenhäuser wäre eine flächendeckende Notfallversorgung überhaupt nicht mehr sichergestellt.“

Reumann kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Kassenärztliche Vereinigung Berlin alle Krankenhäuser in Berlin angeschrieben und darüber informiert hat, dass sie ambulante Notfälle, die montags bis freitags zwischen 7 und 19 Uhr im Krankenhaus behandelt wurden, nur noch dann bezahlen werde, wenn das Krankenhaus nachweise, dass die Behandlung sofort habe eingeleitet werden müssen. „Wie realitätsfremd ist das denn?“, fragte er. „Jeder Patient, der zu uns kommt, muss untersucht werden, um herauszufinden, ob ein unmittelbarer Behandlungsbedarf vorliegt. Alles andere würde an unterlassene Hilfeleistung grenzen.“ 

Gröhe: „Wir wollen die Grundversorgung mit den Spezialisten verbinden“
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) betonte in seiner Rede die Bedeutung der Digitalisierung als „herausragendes Instrument, um die Verbindung der beiden Sektoren zu verbessern und um älteren Patienten ein höheres Maß an Selbstbestimmung in ihrem eigenen Heim zu ermöglichen“. Der Bundes­daten­schutzbeauftragte habe dabei bestätigt, dass die geplante Telematikinfrastruktur einen höheren Datenschutz ermögliche als heute. „Über die Digitalisierung wollen wir die Grund- und Regelversorgung mehr mit den Spezialisten verbinden.  Das hilft, das Angebot in der Fläche zu erhalten“, sagte Gröhe. „Dann müssen die Menschen nicht sagen, ich ziehe aus der Uckermark nach Potsdam, weil ich dort besser versorgt werde.“

Die Entwicklung der Digitalisierung werde anhalten, betonte der Minister. „Manches werden wir dabei regeln können, manches nicht. Heute gibt es 100.000 medizinische Apps. Die können wir nicht alle staatlich screenen und zertifizieren. Wir müssen uns aber fragen, ob es sich bei ihnen um ein Spielzeug für die Fitness handelt oder um eine von den Krankenkassen zu zahlende Unterstützungsleistung.“ Zu diesem Thema habe das Bundesgesundheitsministerium vor kurzem auch eine Studie in Auftrag gegeben.

Von Stackelberg: „Die Zusatzbeiträge werden steigen“
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, betonte, dass die Krankenkassen die Telematikinfrastruktur nicht doppelt finanzieren wollten. Deshalb sei es wichtig, sich auf ein System zu einigen. Zudem sei es „hochvernünftig“, dabei die Anforderungen des Datenschutzes einzuhalten.

Von Stackelberg kritisierte, dass die Krankenhausfinanzierung durch das KHSG deutlich teurer werde als bislang. In der Folge werde es zu einer Steigerung der Zusatzbeiträge kommen.  „2016 wird ein Umsetzungsjahr werden“, fuhr er fort. „Wir haben mit dem KHSG über 20 Aufgaben erhalten, die wir in den nächsten Jahren lösen müssen und die mit Fristen versehen sind.“ Manche dieser Fristen einzuhalten, sei eine gewaltige Aufgabe. © fos/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #691359
Staphylococcus rex
am Sonntag, 20. März 2016, 13:39

Die Chipkarte ist keine Geldkarte,

vielmehr sollte sie als Kundenkarte gewertet werden. Das Interesse der Krankenhäuser an einer Vergütung der ambulanten Leistungen ist nachvollziehbar, genau so nachvollziehbar ist das Interesse der KV die eigenen Mitglieder vor einer unkontrollierten Mengenausweitung in den Klinikambulanzen zu schützen.

Wenn man die Chipkarte als Kundenkarte betrachtet, dann hat die KV das Hausrecht den Gültigkeitsbereich festzulegen, innerhalb der regulären Arbeitszeit sind das dann die niedergelassenen KV-Ärzte. Der sauberste Weg wäre in diesem Fall bei einer Inanspruchnahme der Klinikambulanzen in diesem Zeitfenster die Erstellung einer GOÄ-Rechnung, die sich die Versicherten von Ihrer Versicherung erstatten lassen.
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