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Ärzteschaft

BÄK Vorstand sieht weiter Diskussionsbedarf bei der GOÄ-Novelle

Freitag, 18. März 2016

Berlin – Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) sieht bei der Novelle zur Amt­lichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weiteren Diskussionsbedarf. Das teilte die BÄK heute im Anschluss an die gestrige BÄK-Vorstandssitzung mit, in der man den aktuellen Diskussionsstand zum Leistungsverzeichnis der GOÄneu eingehend erörtert habe.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich am Dienstag erneut für eine Novellierung ausgesprochen. „Die Veränderung der GOÄ ist überfällig“, sagte er bei den 11. Berliner Gesprächen zum Gesundheitsrecht in Berlin. Dadurch würden zum Beispiel auch die Bundesländer durch ihre Beteiligung an der Beihilfe begünstigt werden. Die SPD habe bei diesem Thema allerdings eine deutlich andere Auffassung.

Die Bundesärztekammer hatte Anfang März auf einem sogenannten Verbändegespräch über den aktuellen Stand der GOÄ-Novellierung informiert. Ein weiteres Verbände­gespräch soll vor dem Deutschen Ärztetag im Mai in Hamburg stattfinden.

Der NAV-Virchowbund begrüßte die Entscheidung des BÄK-Vorstandes. „Diese Entscheidung ist richtig, wenn auch damit die Chancen auf eine überfällige GOÄ-Reform zunächst in Ferne gerückt sind“, sagte der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dirk Heinrich.

Ähnlich äußerte sich der der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa). „Wir sind froh, dass der Vorstand der Bundesärztekammer verstanden hat, dass der vorgelegte Entwurf den berechtigten Interessen der Ärzteschaft nicht nutzt sondern schadet“, sagte Hauptgeschäftsführer Lars Lindemann. Der SpiFa stände nach wie vor zur notwendigen Anpassung der alten GOÄ. Für diese Anpassungen bieten wir die Expertise und den Sachverstand der Verbände an, so Lindemann. © EB/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #691359
Staphylococcus rex
am Sonntag, 20. März 2016, 12:41

Sorry, habe Aufsichtsrat und Vorstand verwechselt,

dies ändert aber nichts an der Gesamtaussage.
Avatar #691359
Staphylococcus rex
am Sonntag, 20. März 2016, 12:37

Hochbedenklicher Nebensatz

Wenn Herr Gröhe sagt, durch die neue GOÄ würden die Länder in ihrer Beihilfepflicht begünstigt werden, lässt dies nichts Gutes erahnen. Daraus kann man ableiten, dass uns im Vergleich zur neuen GOÄ die "alte" noch paradiesisch vorkommen wird. Es wird höchste Zeit, dass hier die notwendige Transparenz geschaffen wird. Ein wesentliches Problem aus meiner Sicht sind Interessenskonflikte der ärztlichen Verhandlungsführer, z.B. von Herrn Montgomery im Vorstand der deutschen Ärzteversicherung: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Ärzteversicherung
Avatar #110206
kairoprax
am Samstag, 19. März 2016, 12:47

... nicht nützt, sondern schadet.


Das dürfte auch die zumindest mehrheitliche Meinung der Kolleginnen und Kollegen sein, die sich von Rochelle, Windhorst und Montgomery BIS ZUM LETZTEN DONNERSTAG (!)hinters Licht geführt und verraten fühlen mußten.
Die einstimmige Vertagung bzw. Nichtannahme des Entwurfs spricht doch Bände.
Bleiben wir besser bei der bisherigen GOÄ und streiten uns mit den Kassen herum, als daß wir keine Chance haben, nicht einmal mehr, unsere Ansprüche einzuklagen.
Der Kampf geht in die nä#chste Runde.
Schön.

Dr.Karlheinz Bayer
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