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Politik

Bundesrat billigt Gesetz für Schockbilder auf Zigarettenschachteln

Freitag, 18. März 2016

Berlin – Raucher müssen sich von Ende Mai an auf Schockfotos und größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat mehrheitlich das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie in Deutschland. Danach müssen künftig zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein - weit mehr als bisher schon.

Die 2014 ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte muss bis 20. Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Erzeugnisse, die nach den alten Regelungen bis Mai 2016 hergestellt wurden, können noch ein Jahr lang weiter verkauft werden. Teile der Zigarettenindustrie fordern eine längere Übergangsfrist für das Drucken der neuen Schachteln. Dafür sind auch einige Länder.

Zugleich mit der Zustimmung zum Gesetz forderten die Länder die Bundesregierung erneut auf, sich gegenüber der EU-Kommission für Übergangsfristen für die notwen­digen Produktionsumstellungen der Hersteller einzusetzen. „Die Anbringung der neuen Warnhinweise auf Verpackungen für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sollte erst nach einer Übergangsfrist von 15 Monaten erfolgen“, heißt es in einer Entschließung. Dies haben Bundesregierung und Bundestag bereits abgelehnt. © afp/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #691359
Staphylococcus rex
am Sonntag, 20. März 2016, 12:55

Schockbilder sind Antiwerbung,

funktionieren aber nach den selben Regeln wie konventionelle Werbung. Der gewöhnliche Konsument hat erfolgreiche Abwehrmechanismen zum Abblocken von Werbung entwickelt. Wenn diese Initiative Erfolg haben soll, kommt es nicht nur auf die Fläche an, vielmehr geht es um die Frage, wie diese Antiwerbung durch die mentale Blockade der Konsumenten transportiert werden kann.
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