Ärzteschaft
Drei Prozent mehr Honorar für die Praxen in Nordrhein
Dienstag, 22. März 2016
Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat sich mit den Krankenkassen des Landesteils für dieses Jahr auf ein Honorarplus von knapp drei Prozent geeinigt. Das entspricht einem Gesamtvolumen von rund 83 Millionen Euro.
Die Steigerung setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen: Zunächst einer Bundesvorgabe, nämlich der Anhebung des Orientierungspunktwerts auf 10,4361 Cent. Veränderungsraten aufgrund von Morbidität und demografischer Entwicklung ergänzen diese Anhebung. Dies wird durch regionale Verhandlungsergebnisse ergänzt. Eine regionale Vereinbarung enthält darüber hinaus weitere Honorarmittel für förderungswürdige Leistungen oder die Förderung von Praxisnetzen. Wie bereits im Vorjahr fließen diese Mittel zu einem großen Teil auch in 2016 wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ein.
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KV und Krankenkassen vereinbarten auch eine rückwirkende Vergütung psychotherapeutischer Leistungen für die Jahre 2012 bis einschließlich des dritten Quartals 2015. Grundlage dafür sind Beschlüsse des erweiterten Bewertungsausschusses vom September 2015. Die Höhe der Nachvergütungen wird insgesamt etwa 22 Millionen Euro betragen. Allerdings haben nur jene Vertragsärzte und -psychotherapeuten Anspruch auf eine Nachvergütung, die für das entsprechende Quartal Widerspruch gegen ihre Honorarbescheide eingelegt hatten. © hil/aerzteblatt.de

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