Politik
Ethikrat sieht Regulierungsbedarf bei der Embryonenspende
Dienstag, 22. März 2016
Berlin – Der Deutsche Ethikrat fordert den Gesetzgeber auf, rechtliche Lücken bei der Weitergabe von überzähligen Embryonen, die unbeabsichtigt bei der künstlichen Befruchtung entstanden sind, zu schließen. In seiner heute in Berlin präsentierten Stellungnahme legt er Empfehlungen vor, wie Embryospende, Embryoadoption und Übernahme elterlicher Verantwortung geregelt werden könnte. Besonderen Wert legt er dabei darauf, dass nur überzählige Embryonen gespendet werden dürfen, also solche Embryonen, die für die fortpflanzungsmedizinische Behandlung des Paares, für das sie erzeugt wurden, endgültig nicht mehr verwendet werden können.
Grundsätzlich hält der Ethikrat Embryospenden für statthaft, mahnt jedoch an, die sogenannte Dreierregel, mit der im Embryonenschutzgesetz eine Überproduktion verhindert werden sollte, zu präzisieren. Er empfiehlt ferner, die Elternschaft und die Rechte und Pflichten der Beteiligten rechtlich festzulegen und Embryospenden oder Embryoadoptionen nur im Rahmen eines zu schaffenden, staatlich geregelten Verfahrens zuzulassen.
Die Kenntnis der Abstammung sollte geregelt werden
Gleichzeitig sollen nach seiner Ansicht die Rechte des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung geregelt werden. In seiner Stellungnahme verweist der Rat dabei auf die vielfältigen Konflikte, die mit einer Embryospende/Embryoadoption verbunden sein können, wie beispielsweise die Vervielfältigung von Elternrollen oder unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie das Kind aufwachsen soll. Das Kindeswohl müsse jedoch die wesentliche normative Maßgabe für die Ausgestaltung der Embryospende/Embryoadoption sein, meinen die Ratsmitglieder.
„Die Spende von Embryonen kann zumindest einigen überzähligen Embryonen Lebenschancen eröffnen; zugleich kann sie den Kinderwunsch von Personen erfüllen, die keine eigenen Kinder zeugen können oder wollen“, sagte Christiane Woopen, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates. Je höher man den moralischen Status des Embryos in vitro ansetze, desto wichtiger sei es, die Entstehung überzähliger Embryonen zu vermeiden.
Überzähligen Embryonen die Lebensperspektive nicht verwehren
„Gleichzeitig gibt es gute Gründe, den überzähligen Embryonen, die dennoch im Rahmen der Reproduktionsmedizin entstanden sind, eine vorhandene Lebensperspektive nicht zu verwehren“, betonte sie.
Anlass für die Stellungnahme sei die Tatsache gewesen, dass spätestens seit 2013 auch in Deutschland überzählige Embryonen zur Austragung und dauerhaften Übernahme elterlicher Verantwortung durch Dritte freigegeben würden, sagte die Ratsvorsitzende. Zwar habe der Gesetzgeber mit dem Embryonenschutzgesetz von 1990 eine Weitergabe befruchteter Eizellen verhindern wollen, doch durch unterschiedliche Auslegung der „Dreierregel“ (nach der höchstens drei Embryonen pro Zyklus für die künstliche Befruchtung erzeugt beziehungsweise der Frau eingesetzt werden dürfen) bestünde eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden müsse, sagte die Medizinethikerin. Denn bei vielen In-Vitro-Verfahren würden tatsächlich mehr Eizellen befruchtet, als am Ende ausgetragen würden.
Konkret sind dem Ethikrat zufolge bis Ende 2015 57 Embryonen gespendet und dann 45 einer anderen Frau eingesetzt wurden. Von den 124 fortpflanzungsmedizinischen Zentren, die in Deutschland die künstliche Befruchtung durchführen, haben sich 21 zu einem Netzwerk zusammengeschlossen, in dem solche Spenden organisiert werden. Bisher kam es auf diesem Wege jedoch nur zu 15 Schwangerschaften und sieben Geburten.
Für die Zukunft schlägt der Ethikrat vor, eine zentrale Einrichtung mit der Zuordnung von Spender- und Wunscheltern nach ausgewiesenen Kriterien zu betrauen. Die Einrichtung sollte ebenfalls die Zahl der freigegebenen Embryonen, die Zahl der Embryotransfers und der transferierten Embryonen sowie die Zahl der Schwangerschaften und Geburten dokumentieren. Gleichzeitig empfiehlt er die Einrichtung einer zentralen Dokumentationsstelle, bei der jedes Kind ab Vollendung des 16. Lebensjahres das Recht auf eine Auskunft hat, ob und welche Informationen zu seiner genetischen Herkunft vorhanden sind. © ER/aerzteblatt.de

@dr.med.thomas.g.schaetzler die "wahre Zahl" ist nicht die offiziell registrierte Zahl
Hinweis: Bei den Zahlen der Abtreibung existiert eine hohe Dunkelziffer. Fachleute gehen von einer Verdoppelung der Zahlen in der Realität aus. Auch das Bundesamt für Statistik hat bis zum Jahr 2000 offiziell eingeräumt, dass ihre eigenen Angaben mit Vorsicht zu genießen sind. Seitdem fehlt diese Warnung, obwohl sich an den Zahlen nicht wirklich viel verändert hat.
Man geht z.B. gerade der gewünschten Anonymität wegen lieber nach Holland oder Richtung Osten, wo das diskret und preiswert ambulant erledigt wird.
Wesentlich aufwendiger und wesentlich teurer mit wesentlich mehr Selbstbeteiligung ist dagegen die medizinische Unterstützung beim Kinderwunsch,
das kann nicht oft genug wiederholt werden!!!

Man muss den "juristischen" vom medizinischen Aspekt trennen
Weniger Kinder ja, mehr Kinder nein. Lieber randalierende Flüchtlinge?
"Juristisch" ist die Adoption von Kindern fremder Eltern Jahrtausende alte Tradition. Das wird wohl etwas verdrängt. Das interessante völlig neu definierte Recht auf Kenntnis und "Haftung"???? der biologischen Eltern wird wohl in Deutschland als erstes die Samenspende beenden.
Ich halte diese Gerichtsentscheidung für ein Fehlurteil. Hier wurden die früher ahnungslosen Spender durch rückwirkende Richterurteile offensichtlich betrogen, alles im Namen dieser Mode-"Ethik".
Und nun zum "Medizinischen".
Die pensionierte Lehrerin aus Berlin hätte in Deutschland, wenn hier so etwas überhaupt angeboten würde, KEINE Vierlinge bekommen, da hier die Dreier-Regel angewendet wird (maximale Implantation).
Der Vorwurf trifft hier nicht die Mutter, sondern die Ärzte.
Die Fehltitulierung "Handelsware" ist ethische bei Embryos schlicht eine Entgleisung.
Die nächste Entgleisung ist offenbar der Wunsch meines Vorschreibers, der Mutter die Kinder wieder abnehmen zu wollen.
Wo bitte sind Kinder besser aufgehoben als bei der Mutter???
Gilt das Grundgesetz Art.6 (4) nicht mehr?
"(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
Was mir hier fehlt ist allerdings der Vater in der Erziehung.
Mit dem Alter haben wir vielleicht hier Neuland bei Frauen, bei Männern weniger.
Was hier diskutiert wird, sind allerdings RANDPROBLEME bei dem Kernproblem des Kinderwunsches für ganz normale Ehepaare ohne Beteiligung Dritter, die verglichen mit der Abtreibung nicht nur zahlenmäßig fast keine Rolle spielen, aber von weiten Teilen unserer Gesellschaft fast stigmatisiert werden von den horrenden Kosten ganz zu schweigen.
Diese heute ganz überwiegenden Einzelkinder sind so natürlich und "vollwertig" wie jedes andere Kind, das sollte sich langsam herumgesprochen haben. Und etwas ältere Kinder, können durchaus Vorteile für das Kind bedeuten. Auch das ist Wandel der Zeit.

Man muss den "juristischen" vom medizinischen Aspekt trennen
Weniger Kinder ja, mehr Kinder nein. Lieber randalierende Flüchtlinge?
"Juristisch" ist die Adoption von Kindern fremder Eltern Jahrtausende alte Tradition. Das wird wohl etwas verdrängt. Das interessante völlig neu definierte Recht auf Kenntnis und "Haftung"???? der biologischen Eltern wird wohl in Deutschland als erstes die Samenspende beenden.
Ich halte diese Gerichtsentscheidung für ein Fehlurteil. Hier wurden die früher ahnungslosen Spender durch rückwirkende Richterurteile offensichtlich betrogen, alles im Namen dieser Mode-"Ethik".
Und nun zum "Medizinischen".
Die pensionierte Lehrerin aus Berlin hätte in Deutschland, wenn hier so etwas überhaupt angeboten würde, KEINE Vierlinge bekommen, da hier die Dreier-Regel angewendet wird (maximale Implantation).
Der Vorwurf trifft hier nicht die Mutter, sondern die Ärzte.
Die Fehltitulierung "Handelsware" ist ethische bei Embryos schlicht eine Entgleisung.
Die nächste Entgleisung ist offenbar der Wunsch meines Vorschreibers, der Mutter die Kinder wieder abnehmen zu wollen.
Wo bitte sind Kinder besser aufgehoben als bei der Mutter???
Gilt das Grundgesetz Art.6 (4) nicht mehr?
"(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
Was mir hier fehlt ist allerdings der Vater in der Erziehung.
Mit dem Alter haben wir vielleicht hier Neuland bei Frauen, bei Männern weniger.
Was hier diskutiert wird, sind allerdings RANDPROBLEME bei dem Kernproblem des Kinderwunsches für ganz normale Ehepaare ohne Beteiligung Dritter, die verglichen mit der Abtreibung nicht nur zahlenmäßig fast keine Rolle spielen, aber von weiten Teilen unserer Gesellschaft fast stigmatisiert werden von den horrenden Kosten ganz zu schweigen.
Diese heute ganz überwiegenden Einzelkinder sind so natürlich und "vollwertig" wie jedes andere Kind, das sollte sich langsam herumgesprochen haben. Und etwas ältere Kinder, können durchaus Vorteile für das Kind bedeuten. Auch das ist Wandel der Zeit.

Man muss den "juristischen" vom medizinischen Aspekt trennen
Weniger Kinder ja, mehr Kinder nein. Lieber randalierende Flüchtlinge?
"Juristisch" ist die Adoption von Kindern fremder Eltern Jahrtausende alte Tradition. Das wird wohl etwas verdrängt. Das interessante völlig neu definierte Recht auf Kenntnis und "Haftung"???? der biologischen Eltern wird wohl in Deutschland als erstes die Samenspende beenden.
Ich halte diese Gerichtsentscheidung für ein Fehlurteil. Hier wurden die früher ahnungslosen Spender durch rückwirkende Richterurteile offensichtlich betrogen, alles im Namen dieser Mode-"Ethik".
Und nun zum "Medizinischen".
Die pensionierte Lehrerin aus Berlin hätte in Deutschland, wenn hier so etwas überhaupt angeboten würde, KEINE Vierlinge bekommen, da hier die Dreier-Regel angewendet wird (maximale Implantation).
Der Vorwurf trifft hier nicht die Mutter, sondern die Ärzte.
Die Fehltitulierung "Handelsware" ist ethische bei Embryos schlicht eine Entgleisung.
Die nächste Entgleisung ist offenbar der Wunsch meines Vorschreibers, der Mutter die Kinder wieder abnehmen zu wollen.
Wo bitte sind Kinder besser aufgehoben als bei der Mutter???
Gilt das Grundgesetz Art.6 (4) nicht mehr?
"(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
Was mir hier fehlt ist allerdings der Vater in der Erziehung.
Mit dem Alter haben wir vielleicht hier Neuland bei Frauen, bei Männern weniger.
Was hier diskutiert wird, sind allerdings RANDPROBLEME bei dem Kernproblem des Kinderwunsches für ganz normale Ehepaare ohne Beteiligung Dritter, die verglichen mit der Abtreibung nicht nur zahlenmäßig fast keine Rolle spielen, aber von weiten Teilen unserer Gesellschaft fast stigmatisiert werden von den horrenden Kosten ganz zu schweigen.
Diese heute ganz überwiegenden Einzelkinder sind so natürlich und "vollwertig" wie jedes andere Kind, das sollte sich langsam herumgesprochen haben. Und etwas ältere Kinder, können durchaus Vorteile für das Kind bedeuten. Auch das ist Wandel der Zeit.

Embryonen sind keine Handelsware
Eine Eizelle und eine Samenzelle sind für sich genommen eine Sache und wahrscheinlich auch eine Handelsware. Das Neugeborene ist ein Subjekt mit Persönlichkeitsrechten. Die Frage, wann aus einem Objekt ein Subjekt wird, ist entscheidend für Abtreibung und PID. Die pragmatische Lösung heißt 12. Schwangerschaftswoche, obwohl dazu sicher auch andere Meinungen existieren.
Was bisher offen ist, ist der rechtliche Status einer Zygote bzw, des frühen Embryos. Ohne Nervenzellen gibt es keine Persönlichkeit und damit keine Persönlichkeitsrechte. Aber darf man aus den fehlenden Persönlichkeitsrechten Eigentumsrechte ableiten? Zum Beispiel im Fall einer Leihmutterschaft, wem gehört das Kind, wenn die Leihmutter das Kind nicht herausgeben will? Oder im Fall der 65-jährigen, die sich mit gekauftem genetischen Material zur Mutter gemacht hat?
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63821/Vierlinge-von-65-Jaehriger-duerfen-bald-nach-Hause
Angesichts der neuen technischen Möglichkeiten sollten die Begriffe Mutterschaft und Sorgerecht neu definiert werden. Aus meiner Sicht sollte in jedem Fall, wenn das genetische Material der Eizelle nicht von der Schwangeren stammt, von Leihmutterschaft gesprochen werden. Und in jedem Fall einer Leihmutterschaft sollte das Sorgerecht zwangsweise in einem Adoptionsverfahren geklärt werden (nicht nur, wenn es zum Streit kommt).
Im Fall der "klassischen" Leihmutterschaft wären die genetischen Eltern sicher ganz oben auf der Liste für die Adoption. Und wenn sie nach der Adoption der Leihmutter eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen, hat das zwar auch einen üblen Nachgeschmack, würde aber verhindern, dass der Embryo vorher zu einem Vertragsgegenstand degradiert wird. Und Fälle die die der o.g. 65-jährigen könnte man eindämmen, denn das Sorgerecht müßte ihr ja erst aktiv zugesprochen werden, was in dieser speziellen Situation sehr unwahrscheinlich wäre. Der Vorteil einer derartigen Regelung wäre, dass bei der Adoption das Kindeswohl entscheidet, dass vorherige Absprachen überstimmt werden können und dass Embryonen nicht zur Handelsware degradiert werden.
Und auch im Falle der überzähligen Embryonen könnte es dann auch eine Warteliste für die Adoption dieser Embryonen geben, d.h. die zukünftigen Eltern würden nach den gleichen Kriterien wie bei einer Adoption ausgewählt. In diesem speziellen Fall wäre das Adoptionsverfahren schon vor der Geburt abgeschlossen. Bei einer regulären Adoption sollte auch die Dokumentation der genetischen Herkunft kein Problem sein.

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