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Politik

G-BA informiert über ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Mittwoch, 23. März 2016

Berlin – Der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat eine grundlegende Information zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) erstellt. Sie richtet sich an Patienten, bietet aber auch Ärzten einen raschen Überblick. Das Service­dokument stellt die Grundzüge der medizinischen Versorgung innerhalb der ASV dar. Die Autoren erläutern unter anderem, wie Patienten Zugang zu diesem Versorgungs­angebot erhalten, welche Leistungen das Angebot umfasst und wie das Behand­lungsteam zusammengesetzt ist.

„Für Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen stellt diese Patienteninformation eine direkte und gute Möglichkeit dar, auf die ASV aufmerksam zu machen“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses ASV im G-BA.

Gesetzliche Grundlage der ASV ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus dem Jahr 2012. Im März 2013 hatte der G-BA die sogenannte ASV-Richtlinie beschlossen. Sie regelt die generellen Anforderungen an die Leistungserbringer für die Teilnahme an der ASV sowie den Zugang der Patienten zu diesem Versorgungsbereich.

Bisher hat der G-BA die Details der ASV für Patienten mit Tuberkulose, Mykobakteriose, Marfan-Syndrom, gastrointestinalen, gynäkologischen Tumoren sowie Tumoren der Bauchhöhle festgelegt. © hil/aerzteblatt.de

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