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Politik

Bundeskabinett bringt das Transplantations­register auf den Weg

Mittwoch, 23. März 2016

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für den Aufbau eines Transplantationsregisters beschlossen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Mit dem Register will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende stärken. Es soll erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammenfassen und miteinander verknüpfen.

„Mehr als 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch die Zahl der gespendeten Organe reicht bei Weitem nicht aus, allen Betroffenen zu helfen“, sagte Gröhe in Berlin. Das Transplantationsregister schaffe „eine verlässliche Datengrundlage, die alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt.

Damit sorgen wir dafür, dass die Transplantationsmedizin weiter verbessert werden kann und erhöhen die Patientensicherheit in Deutschland“, sagte er. Das Recht der Beteiligten, über die Verwendung ihrer Daten selbst zu bestimmen, sowie der Schutz der sensiblen Patientendaten hätten dabei oberste Priorität, betonte der Minister.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll künftig eine selbstständige Registerstelle die transplantationsmedizinischen Daten erheben, speichern und überprüfen. Eine von dieser Registerstelle unabhängige selbstständige Vertrauensstelle soll die Daten zuvor pseudonymisieren. Beide Stellen sollen räumlich, technisch, organisatorisch und personell getrennt sein und der Kontrolle durch den Bundesdatenschutz-Beauftragten unterliegen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte Ende Januar den Referentenentwurf des Gesetzes begrüßt. Das Register führe zu einer verbesserten Dokumentation und Daten­auswertung. Das sei Basis für eine höhere Qualität und mehr Transparenz in der Transplantationsmedizin, hieß es aus der BÄK. © hil/aerzteblatt.de

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