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Medizin

FDA will (fast) alle gepuderten Handschuhe verbieten

Mittwoch, 23. März 2016

dpa

Silver Spring – Die US-Arzneibehörde hat vorgeschlagen, gepuderte Handschuhe verbieten zu lassen. Betroffen wären nicht nur Latex-Handschuhe, sondern auch Kunststoff-Handschuhe. Als Grund werden „potenzielle Gesundheitsrisiken“ genannt, zu denen Atemwegsinfektionen, Wundheilungsstörungen und postchirurgische Adhäsionen gehören sollen.

Die FDA hatte bereits 1997 vor den Risiken von gepuderten Handschuhen gewarnt. Von einem Verbot wurde damals abgesehen, angeblich weil ein Versorgungsengpass befürchtet wurde. Die Bedenken betrafen damals ausschließlich die gepuderten Latex-Handschuhe. Experimentelle Studien hatten damals gezeigt, dass die Stärke, aus der das Puder besteht, ein Träger für Allergene ist. Die Inhalation des Puders könnte deshalb bei sensibilisierten Personen schwere allergische Reaktionen auslösen. Diese Bedenken haben damals in Deutschland zum Verbot von gepuderten Latex-Handschuhen geführt.

In den USA besteht dieses Verbot nicht, obwohl es von Verbraucherschützern wie Public Citizen vehement gefordert wurde. Inzwischen sollen viele Kliniken auf gepuderte Latex-Handschuhe verzichten, wohl auch aus Angst vor Schadenersatzklagen. Der Vorschlag der FDA dürfte deshalb keine großen Veränderungen bringen.

Eine Ausnahme sind Kunststoff-Handschuhe. Diese kommen als Auslöser von Allergien nicht infrage. Dass die FDA jetzt ein generelles Verbot fordert, dürfte deshalb viele überraschen. Zur Begründung wird auf ein früheres Dokument verwiesen. Dort wird eine experimentelle Studie zitiert, nach der das an sich resorbierbare Puder das Bakterien­wachstum steigert und Entzündungsreaktionen in Wunden verstärken kann (Journal of Emergency Medicine 1998; 16: 875-879). 

Eine Ausnahme soll das Verbot zulassen. In der Radiologie dürften laut FDA weiterhin gepuderte Handschuhe verwendet werden. Nach den Recherchen der FDA gibt es jedoch keinen Hersteller, der speziell gepuderte Handschuhe für diesen Bereich herstellt.

Die FDA stellt das Verbot für 90 Tage öffentlich zur Debatte. Sollten keine Einwände erhoben werden, käme es zu einem Verbot. © rme/aerzteblatt.de

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