Ärzteschaft
Medikationsplan durch Patienteninformation ergänzen
Donnerstag, 24. März 2016
Düsseldorf – Patienteninformationen sollten den Medikationsplan begleiten, auf den gesetzlich Versicherte mit mindestens drei parallel verordneten Arzneimitteln ab Anfang Oktober Anspruch haben. Darauf hat der „Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen“ in einem Memorandum hingewiesen. „So ließe sich eine bessere Mitarbeit und Nutzung der Medikationspläne durch die Patienten erreichen“, hieß es aus dem Beirat, der auch anbietet, bei der Erstellung der Informationen mitzuarbeiten.
Der Medikationsplan ist ein Teil des sogenannten E-Health-Gesetzes. Der Gesetzgeber hat damit einen Punkt des Arzneimittelversorgungskonzeptes von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufgegriffen. Das Gesetz sieht vor, dass alle Patienten, die mehr als drei verschiedene Medikamente einnehmen, Anspruch auf einen strukturierten Medikationsplan haben. Die KBV hat im Gesetzgebungsverfahren deutlich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf einen solchen Plan erst ab fünf täglich einzunehmenden Arzneimitteln gelten sollte. Denn internationale Studien, Leitlinien und auch Modellprojekte hätten gezeigt, dass die Einnahme von fünf und mehr Medikamenten ein kritischer Schwellenwert sei.
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Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass der Medikationsplan zunächst in Papierform erstellt wird. Ab 2018 soll der Plan auch elektronisch geführt werden können. Dann müssen die Informationen in den von Vertragsärzten zur Verordnung genutzten EDV-Programmen und in den Systemen der Apotheken einheitlich abgebildet werden. © hil/aerzteblatt.de

Möglichkeit zur Autorisierung einzelner Medikamente
das ist aber wichtig, denn z.B. ein Hausarzt wird keine onkologischen Medikation verantworten - und der Onkologe keine hausärztliche.
Wer soll dann für den Plan haften?

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