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Politik

Ersatzkassen in NRW fordern Schadenersatz in Millionenhöhe

Mittwoch, 30. März 2016

Düsseldorf – Die Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen haben 1,2 Millionen Euro wegen Abrechnungsbetrugs zurückgefordert. Die Summe ergibt sich aus 27 Fällen, bei denen im vergangenen Jahr Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Gegenüber dem Vorjahr sind die Schadenersatzforderungen damit um das Dreifache gestiegen.

„Die Höhe der Rückforderungen belegt, dass Abrechnungsmanipulation kein Bagatelldelikt ist“, betonte Dirk Ruiss, Leiter der NRW-Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Er verwies aber auch darauf, dass die meisten Ärzte, Apotheker und andere Vertragspartner ihre Leistungen korrekt abrechnen.

Insgesamt schlossen im vergangenen Jahr die Ersatzkassen bei ihren Untersuchungen zur Abrechnungsmanipulation 46 Fälle ab. Dabei wurden in Nordrhein 24, in Westfalen-Lippe 22 Fälle aufgedeckt. In 27 Fällen erhärtete sich der Verdacht und die Staatsan­waltschaft wurde eingeschaltet. In weiteren 19 Fällen bestätigte sich der Verdacht nicht. In 34 Fälle laufen die Untersuchungen noch. „Die Versicherten haben einen Anspruch darauf, dass Ihre Versichertenbeiträge nicht missbraucht werden“, so Ruiss.

Den mit Abstand höchsten Einzelbetrag von fast 450.000 Euro muss ein Apotheker zurückzahlen, gegen den auch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Er steht unter Verdacht, nicht verbrauchte Fertigprodukte für die künstliche Ernährung zurück genommen, wiederverkauft und erneut bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet zu haben. Aufgefallen ist dies bei der Steuerprüfung, die ein Missverhältnis zwischen Waren­eingang und -ausgang festgestellt hat.

Ermittelt wird ebenfalls gegen einen Pflegedienst wegen des Verdachts, nicht erbrachte Leistungen bei den Krankenkassen abgerechnet zu haben. In diesem Fall kam der Hinweis von einem Geldinstitut, das aufgrund der Bestimmungen zur Geldwäsche das Konto überprüft hatte. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Pflegedienst hauswirtschaftliche Arbeit als Pflegeleistung bei den Kranken- und Pflegekassen, aber auch beim Sozialamt abgerechnet hatte. Zudem soll der Pflegedienst auch bei Urlauben der Mitarbeiter Leistungen angegeben und „Luftleistungen“ abgerechnet haben. Das staatsanwaltliche Verfahren läuft noch. Die Ersatzkassen in NRW erhielten über 150.000 Euro von dem Pflegedienst zurück.

Die nicht angemeldete Anstellung eines Zahnarztes über zwei Jahre hinweg kostete eine Praxis rund 114.000 Euro. Rund 33.000 Euro zahlte ein Masseur wegen zu Unrecht abgerechneter Leistungen zurück.

© hil/aerzteblatt.de

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