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Ärzteschaft

Ärztinnenvertreter begrüßen geplante Neuregelung des Mutterschutzrechts

Donnerstag, 31. März 2016

dpa

Berlin – Der Marburger Bund (MB) und der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) haben die geplan­te Neuregelung des Mutterschutzgesetzes begrüßt. Dem Referentenentwurf zufolge sollen die Arbeitgeberpflichten zur Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen für schwan­­gere und stillende Frauen künftig neu strukturiert und klarer gefasst werden.

Laut Ärztegewerkschaft erfordern der steigende Frauenanteil in der Ärzteschaft und die Veränderung der Arbeitsbedingungen in der Medizin eine zeitgemäße Auslegung des Mutterschutzes, ohne dass die soziale Errungenschaft der Mutterschutzgesetzgebung zulasten der schwangeren und stillenden Frauen reduziert werde.

Mutterschutzrecht: Die lang ersehnte Reform

Viele Regelungen im Mutterschutzrecht sind nicht mehr zeitgemäß. Das Bundesfamilienministerium hat nun einen Gesetzentwurf für eine Reform vorgelegt. Ärzteverbände und Fachgesellschaften begrüßen den Vorstoß. Beim zweiten Mal sollte alles anders werden.

Statt pauschale Beschäftigungsverbote gegenüber schwangeren Ärztinnen auszu­sprechen, müssten Gefährdungsbeurteilungen auf die individuellen Bedürfnisse der Ärztin eingehen und mit der werdenden Mutter ausführlich besprochen werden, fordert der MB in einer aktuellen Stellungnahme „Die geplante Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter in das Mutterschutzgesetz ist daher ein sinnvoller Weg“, so die Ärztegewerkschaft.

Auch der DÄB begrüßt, dass die geplante Neuregelung dem Wunsch vieler Ärztinnen Rechnung trage, auch während Schwangerschaft und Stillzeit zu praktizieren. Denn während eine Schwangerschaft derzeit in vielen Fällen die Weiterbildungszeit verzögert, werden befristete Arbeitsverträge in der Regel nicht verlängert. MB und DÄB fordern deshalb bundeseinheitliche Vorgaben zur rechtssicheren Beurteilung potenzieller Gefährdungen schwangerer Mitarbeiterinnen sowie die Möglichkeiten individueller Absprachen.

„Unter Berücksichtigung aller Alternativen kann so verhindert werden, dass die Weiter­bildungszeit der Ärztin unnötig verlängert und ihre erworbene berufliche Position gefährdet wird und dass demzufolge entsprechend seltener psychosozialen Stress­situationen mit dem Risiko einer Frühgeburt auftreten“, so der Ärztinnenbund. Die Einbeziehung der psychischen Gesundheit in den Gesetzesentwurf bewerten die Ärztinnenvertreterinnen als großen Fortschritt. Dennoch gebe es noch Formulierungen, die Schwangere für unmündig erklären. Das empfinden insbesondere Ärztinnen mit ihrem spezifischen Fachwissen als diskriminierend. © hil/aerzteblatt.de

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