Politik
Brandenburg: Gesundheitskarte für Flüchtlinge beschlossen
Donnerstag, 31. März 2016
Potsdam – Flüchtlinge können in Brandenburg künftig mit einer Gesundheitskarte zum Arzt gehen. Sozialministerin Diana Golze (Linke) unterzeichnete am Donnerstag in Potsdam mit Vertretern von gesetzlichen Krankenkassen ein entsprechendes Abkommen. „Damit garantieren wir Flüchtlingen überall im Land den so notwendigen niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Versorgung”, sagte Golze. „Zugleich entlasten wir die Kommunen, denn deren Verwaltungsaufwand verringert sich deutlich.”
Doch bevor die Gesundheitskarte überhaupt ausgegeben werden kann, müssen auch die Kommunen die Vereinbarung noch unterschreiben. Viele Landräte fürchten allerdings, dass sie weiterhin auf Kosten für die Gesundheitsversorgung sitzenbleiben, etwa wenn die Karten missbräuchlich eingesetzt werden.
Golze bekräftigt hingegen, dass das Land künftig alle Gesundheitskosten für die Flüchtlinge voll übernehmen werde. Bislang bekamen die Städte und Landkreise als Erstattung lediglich eine Pauschale vom Land. Der Beginn der Gesundheitsversorgung über die neue Karte soll frühestens zum Quartalsbeginn am 1. Juli erfolgen.
In Berlin erhalten Flüchtlinge seit Anfang des Jahres eine elektronische Gesundheitskarte. „Sie trägt insgesamt zur Vereinfachung des Verfahrens bei”, sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Regina Kneiding. Zuvor mussten sich die Flüchtlinge einmal pro Quartal in einer Leistungsbehörde melden, um einen Behandlungsschein zu bekommen. Dieser Gang entfällt nun. Auch die Behörden sind laut Kneiding entlastet. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung trägt das Land Berlin. Die Hauptstadt hat in diesem Jahr bereits rund 9.300 Flüchtlinge aufgenommen, die einen Asylantrag stellen. Im Vorjahr waren es rund 55.000 Menschen.
In Brandenburg sind im vergangenen Jahr rund 28 000 Flüchtlinge registriert worden. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres waren es nach Angaben des Innenministeriums mehr als 4400 Menschen. © dpa/aerzteblatt.de

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