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Ärzteschaft

Zertifizierte Software soll Heilmittelverordnung erleichtern

Freitag, 1. April 2016

Berlin – Ab 2017 schreibt das Versorgungsstärkungsgesetz vor, dass die Verordnung von Heilmitteln über eine von der KBV zertifizierte Software erfolgen muss. Diese soll wesentliche Regelungen und Informationen zur Heilmittelverordnung berücksichtigen und so zur Reduzierung von Verordnungsfehlern beitragen. 

Die zertifizierte Software soll Ärzten helfen, die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie korrekt umzusetzen und zeitaufwändige Nachfragen aufgrund fehlerhafter Verordnungen zu vermeiden. Da alle Informationen elektronisch hinterlegt sind, entfallen zudem umständliche Recherchen im Heilmittelkatalog oder in Diagnoselisten. „Gerade für Ärzte, die selten verordnen und bei denen die vielen Regelungen und Vorgaben deshalb nicht so präsent sind, kann eine verlässliche Software eine Hilfe sein“, heißt es aus der KBV.

Welche Informationen ab 2017 in der Heilmittelsoftware hinterlegt sein müssen, haben KBV und Krankenkassen jetzt in einem Anforderungskatalog festgelegt. Die Software­häuser haben damit ausreichend Zeit, diese in ihre Produkte zu implementieren und anschließend von der KBV zertifizieren zu lassen.

© hil/aerzteblatt.de

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