Politik
Investitionskostenfinanzierung: „Wir gehen schleichend den Weg in die Monistik“
Donnerstag, 7. April 2016
Potsdam – Bernd Beyrle von der Techniker Krankenkasse glaubt nicht, dass die Bundesländer ihrer Pflicht zur Investitionskostenfinanzierung ihrer Krankenhäuser künftig mehr als bislang nachkommen werden. „Wir gehen schleichend den Weg in die Monistik“, meinte Beyrle heute auf dem 23. Deutschen Krankenhaus-Controller-Tag in Potsdam. Da helfe es auch nicht, beständig an die Länder zu appellieren, dass sie ihren Pflichten nachkommen müssten. „Ohne den Bund wird das Problem der Investitionskostenfinanzierung nicht zu lösen sein“, sagte er. „Das muss im Rahmen der nächsten Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs gelöst werden. Das geht nicht anders.“
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung im stationären Bereich angestoßen. Unter anderem sollen Qualitätsindikatoren definiert werden, an deren Einhaltung künftig die Finanzierung der Häuser geknüpft werden soll. „Diese Qualitätsoffensive wäre nur ehrlich, wenn es komplementär auch eine Investitionsoffensive gegeben hätte“, meinte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.
Darin liege aber auch eine Chance. „Wenn ein Krankenhaus die aufgestellten Qualitätsindikatoren nicht erfüllen kann, werden wir die Frage stellen müssen, ob die Indikatoren nicht nur risikoadjustiert sind, sondern auch investitionskostenadjustiert“, sagte Baum. Denn könne ein Krankenhaus die geforderte Qualität erbringen, wenn die dafür notwendigen Investitionsmittel nicht bereitgestellt würden? Er nannte das Beispiel Hygiene. „Wenn alle Krankenhäuser Türöffnungssysteme hätten, bei denen keiner mehr die Türklinke anfassen müsste, hätten wir auch weniger Infektionen. Aber die Krankenhäuser haben das Geld nicht, um in solche Systeme zu investieren.“
Baum: „Wir hätten früher nicht gewagt, das auszusprechen“
Heute finanzieren die Krankenhäuser ihre Investitionen teilweise aus den DRG-Erlösen. Dies hatte zuvor der Vorstandsvorsitzende der Agaplesion gGmbH, Horneber, erklärt. „Wir hätten früher nicht gewagt auszusprechen, dass die Krankenhäuser Teile ihrer Betriebsmittel für Investitionen verwenden, weil das ja eigentlich verboten ist“, sagte Baum. „Aber es gibt ja keinen Ankläger, weil der auf der Sünderbank sitzt.“
Beyrle kritisierte, dass die zahlreichen Informationen, die schon heute zur Qualität im Gesundheitswesen vorliegen, nur unzureichend genutzt würden. „Wir wissen, dass die Behandlungsqualität zum Beispiel von TAVI-Operationen in manchen Häusern schlecht ist. Aber die Bundesländer ziehen daraus keine Konsequenzen bei ihrer Krankenhausplanung.“
Und auch bei den Mindestmengen gebe es heute keine Sanktionen, wenn Krankenhäuser, die die Mindestmengen nicht erfüllen, trotzdem weiter die entsprechenden Operationen durchführen. „Meine Befürchtung ist, dass alles, was wir jetzt mit dem Krankenhaus-Strukturgesetz anschieben, auch wieder versandet, zum Beispiel weil die Bundesländer bei der Übernahme der Qualitätsindikatoren eine Öffnungsklausel haben“, sagte Beyrle.
© fos/aerzteblatt.de

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