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Ärztekammer drängt auf Umsetzung des Anti-Korruptions­gesetzes

Montag, 11. April 2016

Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe warnt vor neuen Diskussionen und weiterer Zeitverzögerung beim geplanten Gesetz gegen Korruption im Gesundheits­wesen. „Das Gesetz muss jetzt nach vier Jahren endlich verabschiedet werden“, sagte Kammerpräsident Theodor Windhorst. Die neue Regelung bewahre davor, dass wenige schwarze Schafe das ganze Gesundheitswesen in Misskredit brächten und stärke das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. „Beides liegt im Interesse aller korrekt arbeitenden Ärzte“, sagte Windhorst.

Der Kammerpräsident bezieht sich mit seinem Appell auf einen Streit in der SPD-Bundestagsfraktion über die Formulierung des neuen Paragrafen für das Strafgesetzbuch, der aktive und passive Bestechung unter Strafe stellen soll. „Der Streit um Details darf die Generallösung nicht weiter behindern“, forderte Windhorst. Das Bundesgesetz setze ein wichtiges Signal für alle Berufsgruppen des Gesundheits­wesens, so Windhorst.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wird der neue Straftatbestand „Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ in das Strafgesetzbuch unter Paragraf 299a und 299b eingeführt. Die Politik reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012. Danach sind niedergelassene Ärzte keine Beauftragten der Krankenkassen – die vorhandenen Paragrafen zur Bekämpfung von Korruption könnten daher nicht angewendet werden.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte das Gesetz begrüßt, aber mehr Klarheit dazu gefordert, was erlaubt sei und was nicht. BÄK-Präsident Frank-Ulrich Montgomery forderte in diesem Zusammenhang eine "Liste für die Kitteltasche".

© hil/aerzteblatt.de

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