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Vermischtes

Akupunktur hat nur geringe Effekte auf Schwangerschafts­beschwerden

Mittwoch, 13. April 2016

dpa

Berlin – Die Effekte der Akupunktur auf Schwangerschaftsbeschwerden wie Rücken- und Beckenschmerzen, Übelkeit, Würgereiz und Erbrechen, Schlafstörungen und Depressionen sind allenfalls gering. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des sogenannten Igel-Monitors der Krankenkassen. „Igel“ steht für „Individuelle Gesundheitsleistung“, die gesetzlich Versicherte selbst bezahlen müssen, weil sie nicht zum Leistungskatalog der Kassen gehören.

Die Wissenschaftler des Monitors haben Studien zu Nutzen und Schaden der Akupunktur in der Schwangerschaft ausgewertet. Sie fanden für ihre Metaanalyse sechs relevante Übersichtsarbeiten sowie eine Einzelstudie.

In den Studien wurden Schwangere, die eine Akupunktur nach den Regeln der Kunst bekamen, mit anderen Schwangeren verglichen, die eine Standardtherapie ohne Akupunktur oder eine Scheinakupunktur erhielten. Bei einer Scheinakupunktur wird entweder an eine Stelle gestochen, die nicht der chinesischen Lehre entspricht, oder es wird nur oberflächlich in die Haut gestochen beziehungsweise so getan, als ob gestochen wird.

Die Studien ergeben laut den Wissenschaftlern zwar positive Effekte der Akupunktur, aber diese Effekte seien durchgehend klein und fänden sich nicht in allen Studien. Zudem sei die Qualität der Studien oft mangelhaft, sodass auf die Ergebnisse wenig Verlass sei. Insgesamt bewerten die Wissenschaftler deshalb Effekte der IGeL-Leistung „Akupunktur in der Schwangerschaft“ mit „unklar“. © hil/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #88255
doc.nemo
am Freitag, 15. April 2016, 10:19

@j.g.


Volle Zustimmung! Die GWUP hat in den letzten Jahren ihre Aktivitäten gegen die völlig kritiklose Akzeptanz der Homöopathie in Politik und Ärzteschaft deutlich verstärkt, zuletzt durch die Mitwirkung bei der Gründung des "Netzwerks Homöopathie" (www.netzwerk-homoeopathie.eu). Wir fordern auch die Abschaffung des Sonderstatus für die "besonderen Therapierichtungen" in der Arzneimittelzulassung und die Herausnahme pseudomedizinischer Leistungen aus dem Kostenkatalog aller Krankenversicherungen, gesetzlich wie privat. Die Belege für die Wirksamkeit von Akupunktur sind so bescheiden, dass weitere Forschungen aus Gründen der Scientabilität nicht mehr durchgeführt werden sollten.
Avatar #555822
j.g.
am Mittwoch, 13. April 2016, 22:42

Paramedizin!!

Wann werden endlich die 'Diszipline' Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie, Naturheilkunde und Vergleichbares aus dem medizinischen Katalog gestrichen. Diese Tätigkeiten können wir getrost den Heilpraktikern, Pendlern und anderen selbstberufenen 'Heilern' überlassen
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